Willkommen beim Arbeitskreis Digitale Gesellschaft
Arbeitskreis Digitale Gesellschaft
Der Landesarbeitskreis "Digitale Gesellschaft" bereitet im Dialog mit Expertinnen und Experten die Positionierung der SPD Schleswig-Holstein im Bereich der Neuen Medien vor. Dabei werden die Chancen und Herausforderungen technischer Entwicklung diskutiert und in der Folge - am Wohl der Menschen orientiert - in die richtigen Bahnen gelenkt.
Das Gesetz schreibt vor, dass die Netzbetreiber gegenüber den transportierten Inhalten weitestgehend "blind" sein müssen und sieht lediglich bei Überlastsituationen ein Eingriffen durch Priorisierung des Datenverkehrs vor.
Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament veranstaltet
am 12. April 2012 von 9:00 bis 12:30 Uhr in Brüssel eine öffentliche
Anhörung zum umstrittenen ACTA-Abkommen.
Die Europäischen Kommission hat heute beschlossen, das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Sie möchte klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt: Es waren europaweite Proteste nötig, um die EU-Kommission dazu zu bringen, dass sie prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Die Informationspolitik der Kommission zu ACTA war unzureichend und intransparent. Der Text enthält viele Formulierungen, die vage und unklar sind.
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Daten ihrer Nutzer mit Hilfe von Filtern nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:
Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein gutes Signal für den Schutz von Daten im Internet. Wenn soziale Netzwerke nach Urheberrechtsverstößen suchen müssen, würde dies gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, so der EuGH. Um so unverständlicher ist, dass die Kommission mit ACTA einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der zwar das Urheberrecht schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen möchte, dies jedoch nur auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten der Internetnutzer erreichen würde.
Zur aktuellen Diskussion um ACTA hält der Sprecher des Arbeitskreises "Digitale Gesellschaft" der SPD Schleswig-Holstein, Sven Thomsen, fest:
"Das Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA, [1]) hat in den vergangenen Wochen für umfangreiche Diskussionen und Proteste gesorgt und ist von allen Organisationen abgelehnt und stark kritisiert worden, die sich ernsthaft für eine offene digitale Gesellschaft einsetzen.
ACTA ist kein Gesetz, das direkt in Deutschland oder einem anderen EU-Land gilt. Jedoch ist es ein Abkommen, welches eine weitreichende Richtungsentscheidung beinhält. Die Unterzeichner von ACTA sichern durch diesen völkerrechtlichen Vertrag zu, Rechteinhabern durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen eine weitestgehende Umsetzung ihrer Interessen zu ermöglichen.
Zur Entscheidung des Landgerichts Köln im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt: Meine Befürchtung ist, dass das Urteil unsere Medienvielfalt bedroht. Denn das bewährte, durch Branchenvereinbarungen getragene Presse-Grosso mit Vereinbarungen über einheitlichen Konditionen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein neutrales, die Pressevielfalt gewährleistendes Pressevertriebssystem. Dieses sichert die gleichwertige, flächendeckende Erhältlichkeit aller Presseprodukte in Deutschland und ist damit ein wichtiger Pfeiler unserer Medienvielfalt. Insbesondere kleine und mittlere Verlage, die nicht die Marktmacht eines Bauer-Konzerns haben, sind auf den Grosso-Vertrieb angewiesen, um Zugang zu einem breiten Markt zu haben. Ohne die großen Verlage stellt sich das Preisgefüge für den Vertrieb anders dar, und den Grossisten würden die Mittel für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften der kleineren und mittleren Verlage fehlen.
Zur Debatte um das internationale Handelsabkommen ACTA erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:
Das Abkommen soll Produktpiraterie und Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet bekämpfen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass das weltweite Datennetz zum Ziel von Überwachung wird und Nutzer-Daten weitergegeben werden. Das wäre ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte von Internetnutzern. Laut ACTA sollen Internet-Provider dazu verpflichtet werden, Online-Inhalte zu überwachen und Daten von Usern bei vermeintlichen Urheberrechtsverstößen weiterzugeben.
In einem Interview mit dem Vorwärts lehnte der SPD Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ab. Vor allem der intransparente Entstehungsprozess in Geheimverhandlungen sei kritisch. Außerdem sei es in gefährlichen Punkte zu schwammig, wenn es zum Beispiel keine juristisch definierten Begriffe benutze. Der berechtigte Wunsch nach dem Schutz von Urheberrechten, dürfe nicht zur generell Überwachung des Internets führen.