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Donnerstag, 29. September 2011 Bürgerhaushalt auf Kreisebene: Ist das sinnvoll?

Bürgerhaushalte sind zur Zeit beliebtes Mittel des Bürgerbeteiligung. Sind sie aber Allheilmittel und funktionieren Sie auf allen Ebenen? In seinem Gastbeitrag erklärt Lennart Fey, warum er als Abgeordneter des Kreistages Herzogtum Lauenburg das für seinen Kreis kritisch sieht.

Der lauenburgische Kreistag diskutierte im September über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines Bürgerhaushaltes.

Die Idee eines Bürgerhaushaltes wurde in den 1980er Jahren in der brasilianischen Stadt Porto Alegre von der Arbeiterpartei Partido dos Trabalhadores entworfen und 1989 das erste Mal angewandt. Die deutschen Bürgerhaushalte, welche sich von dem brasilianischen Grundmodell unterscheiden, wurden Ende der 90er Jahre geplant und zum Beispiel in Kleinstädten wie Castrop-Rauxel durchgeführt.

Beispiel Berlin Lichtenberg

Auch der Berliner Bezirk Lichtenberg führte 2006 für den Haushalt 2007 eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Beratungen ein. Die Planung hierfür ging über Jahre. Schon 2003 gab es die ersten Planungen, danach viele Informations- und Werbeveranstaltungen. Nachdem fünf dezentrale Bürgerversammlungen stattgefunden hatten konnten die Interessierten auf dem Postweg oder per Internet Vorschläge, für Vorhaben welche getätigt werden sollten, einbringen.

Ein Redaktionsteam siebte aus über 360 eingegangenen Vorschlägen diejenigen aus, welche machbar waren und welche unter die Zuständigkeit des Bezirkes fielen. Unter am Ende 42 Vorschlägen konnten die Bürgerinnen und Bürger dann auswählen welche für die am Wichtigsten waren.

Hier wurden zum Beispiel der Ausbau eines Radwegenetzes oder die bessere Ausstattung von Schulen genannt.

Doch zurück ins Herzogtum Lauenburg

DIE LINKE begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass Politikverdrossenheit zurückginge, und dass ein Bürgerhaushaltsverfahren – wie zum Beispiel in Lichtenberg – positiv bewertet wurde.

Ich bin der Meinung, dass ein Bürgerhaushalt auf Kreisebene die Politikverdrossenheit eher stärkt. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist wie viele Kreise in Schleswig-Holstein hoch verschuldet. Viele, wenn nicht gar die meisten, Ausgaben werden auf Grund von Landes- oder Bundesgesetzen getätigt. Der Anteil an freiwilligen Leistungen und der Anteil der Ausgaben über die die Kreispolitik wirklich entscheiden sind gering - gefühlt im Promillebereich. Die Bürgerinnen und Bürger werden merken, dass sie bei einem Bürgerhaushalt nicht viel zu sagen haben. Sie werden merken, dass viele ihrer Ideen nicht umgesetzt werden können, bzw. die wenigsten in die Zuständigkeit des Kreises fallen.

Und dann? „Scheiß Politik. Erst groß versprechen und nun…?

Wir als Kreistagsabgeordnete dürfen den Bürgern, dürfen aber auch uns nichts vormachen. Es gibt nicht allzu viel zu entscheiden. Vieles ist einfach nur Kenntnisnahme und Abnicken.

Neben eher geringer Entscheidungskompetenz zu den Kreisfinanzen gibt es noch ein zweites Problem: Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat über 186.000 Einwohner auf über 1.200km² und nicht wie Lichtenberg 32.000 Einwohner auf 7km². Ich gehe davon aus, dass die Beteiligung in einen Flächenkreis stark von der eines Stadtbezirkes abweicht. Zum Einen weil die Wege länger sind, zum Anderen weil die Bürgerinnen und Bürger viel weniger mit der Kreisverwaltung zu tun haben. Überlegen wir einmal: Wann wart ihr das letzte Mal in eurer Kreisverwaltung? Noch nie? Oder bei der Anmeldung eures Autos? Naja, ziemlich selten auf jeden Fall, außer ihr arbeitet dort oder ihr seid Kreistagsabgeordnete ;-).

Der Lauenburgische Kreistag hat das einzig richtige getan: Er hat den Antrag gegen die Stimmen der Partei DIE LINKE abgelehnt. Alles Andere wäre auch einfach nur schade gewesen, weil man den Bürgern etwas vorgemacht hätte.

Dennoch: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess ist wichtig. Denn wie sagte Berthold Brecht:

„Es ist eine demokratische und inhaltliche Selbstverständlichkeit, dass die Menschen das Haus, in dem sie leben wollen, selbst planen und gestalten können.“

Steffen Voß


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Kommentare
Das Zitat, dass Steffen eingebracht hat klingt gut, aber wenn für die Gestaltung des Hauses noch nicht mal das Geld für die Tapeten da ist, wird eine Beteiligung zur Farce.
Die Verwaltung des Mangels ist die Pflichtaufgabe der KT-Abgeordneten, damit kann man niemanden für politische Beteiligung begeistern. Es ist schon für die Abgeordneten schwer und frustierend genug, dass die Pflichtaufgaben praktisch die gesamte Finanzkraft des Kreises binden. In einem Bürgerhaushalt kann es nur um die freiwilligen Leistungen gehen. Für diesen Bereich wäre eine breite Beteiligung sehr zu begrüßen, aber eben nur, wenn es Handlungsspielraum gibt.
#1 Rudolf Riep am 29.09.2011 22:57 (Antwort)

Wenn es nichts zu entscheiden gibt, ist auch das Kreisparlament überflüssig! Wenn Lennart Ley zu seiner Meinung stehen würde, würde er dieses Parlament verlassen.

So sieht es einfach nur wie undemokratisches Festhalten an Kleinmacht aus und Verhinderung der Partizipation der Bürger an den Fragen die den Kreis Lauenburg betreffen.

Das ist mächtige Wahlwerbung für die Piraten. Die Linken sind aus der Regierung in Berlin rausgeflogen. Auch wegen solcher altbackenen Betonpolitik.
#2 Jan Dark am 30.09.2011 12:53 (Antwort)

Du darfst nicht vergessen, dass die Kreistagsabgeordneten auch Bürger sind, die partizipieren. Sie sind sogar gewählt und haben ein Mandat von einer Vielzahl Bürgerinnen und Bürger.
#2.1 Steffen Voß am 01.10.2011 17:14 (Antwort)

"...sol­cher alt­ba­cke­nen Betonpolitik" diese Kategorisierung und Zuordnung ergibt sich nicht logisch aus dem Diskussionsstrang. Ich nehme an, dass sie Ausdruck der Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen ist.
"Kleinmacht" und "Verhinderung der Partizipation" sind ebensolche Nebelkerzen. Die Arbeit der Kreistagsabgeordneten als "undemokratisches Festhalten" zu bezeichnen stellt allerdings eine üble Verdrehung der Tatsachen dar.
Die gewählten Abgeordneten haben die Pflicht, die hauptamtliche Verwaltung zu ergänzen. Das ist das bürgerliche Kontrollsystem, dass wir in allen wichtigen Belangen unserer Verfassung haben. Darauf zu verzichten, weil der Gestaltungsspielraum wegen der Finanzstruktur der öffentlichen Haushalte gering ist, wäre fahrlässig und undemokratisch. Gut dass Lennart sich nicht auf diese schräge Argumentation einlässt.
#2.2 Rudolf Riep am 01.10.2011 22:44 (Antwort)

@Rudolf: Das Zitat habe ich eingebracht. ;-) Ich bin ja für Beteiligung, aber nur wenn es was zu beteiligen gibt.

@Jan Dark: Ich stehe zu meiner Meinung und werde dennoch nicht aus dem Kreistag ausscheiden. Ja, ich finde es schlecht, dass der Kreistag kaum etwas zu entscheiden hat, aber ich werde versuchen dies zu ändern. Die frühere Magistratsverfassung hat den Kommunalpolitikern mehr Macht gegeben, aber sie wurde leider abgeschafft. Nun müssen Wege gefunden werden, solch eine Kommunalverfassung (oder ähnliches) wieder einzuführen. Dafür werde ich kämpfen.
#3 Lennart Fey am 01.10.2011 08:50 (Antwort)


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