Im März 2010 ist eine erste Version von ACTA öffentlich geworden.
Was danach geschah:
Besonders interessant ist ein Plenarbericht von Françoise Castex vom 20. September 2010:
Unsere roten Linien bezüglich dieses Berichts sind:
- Streichung des Wortes „Piraterie“
- Unterschiedliche Behandlung von kommerziellem und nichtkommerziellem Austausch von Dateien im Internet (Filesharing)
- Gewährleistung der Netzneutralität, Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte
- NEIN zur europaweiten Einführung der „Three Strikes“ Regel
- Sicherstellen, dass es Rechtsmittel gibt, damit die Aufgaben der Gerichte und der Polizei nicht privaten Akteuren überlassen werden
- Forderung nach einer Studie der Kommission über Vorschläge für alternative Vergütungssysteme
- Ablehnung außergerichtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
- Das ACTA-Abkommen darf nicht gegen den gemeinschaftlichen Besitzstand zu den Rechten des geistigen Eigentums und gegen die Grundrechte verstoßen.
Steffen Voß