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Donnerstag, 24. November 2011 EuGH: Deep Packet Inspection verstößt gegen Grundrechte

Die ZEIT berich­tet heute, dass der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) in einem Fall ent­schei­den hat, in dem die bel­gi­sche Gesell­schaft zur Ver­wer­tung von Musik­rech­ten (SABAM) geklagt hatte, weil der bel­gi­schen Inter­net­pro­vi­der Scar­let sich wei­gerte, den Traf­fic ihrer Kun­den bei Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu fil­tern. Das ver­stoße gegen die EU-​Richtlinie über den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr und sei zudem mit der Grund­rech­te­charta der EU unvereinbar.

Das Gericht ent­schied:

[…] In this regard, the Court finds that the injunc­tion in ques­tion would require Scar­let to actively moni­tor all the data rela­ting to each of its cust­o­mers in order to prevent any infrin­ge­ment of intellectual-​property rights. It fol­lows that the injunc­tion would impose gene­ral moni­to­ring, some­thing which is incom­pa­ti­ble with the E-​Commerce Direc­tive. More­over, such an injunc­tion would not respect the app­lica­ble fun­da­men­tal rights.

It is true that the pro­tec­tion of the right to intel­lec­tual pro­perty is enshri­ned in the Char­ter of Fun­da­men­tal Rights of the EU. There is, howe­ver, not­hing whatsoever in the wording of the Char­ter or in the Court’s case-​law to sug­gest that that right is inviolable and must for that rea­son be abso­lu­tely protected. […]“

Urhe­ber­rechte seien somit zwar auch durch die EU-​Grundrechte geschützt, es gibt aber andere Rechte, gegen die sie abge­wo­gen werden.

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Steffen Voß


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