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Mittwoch, 23. November 2011 Henning Tillmann: Wahlcomputereinsatz in Deutschland

Hen­nig Till­mann setzt sich in sei­nem aktu­el­len Blog­post mit dem Thema “Wahl­com­pu­ter“ aus­ein­an­der. Ein umstrit­te­nes Thema, nach­dem zuletzt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Mög­lich­keit zum Ein­satz von Wahl­com­pu­tern in der Aus­füh­rung von 2009 gekippt hat.

Der Arti­kel war ursprüng­lich eine Semi­nar­ar­beit für das Semi­nar „Com­pu­te­ri­sierte Wah­len und Wahl­com­pu­ter“ im Win­ter­se­mes­ter 20092010 an der Humboldt-​Universität zu Ber­lin. Sein Fazit:

Das Urteil des Bundesver­fassungsgerichts hat den Ein­satz eines digi­ta­len Wahl­stifts oder Scan­ner ver­schie­de­ner Arten nicht unter­sagt, da dadurch der Wäh­ler­wille in Papier­form wei­ter­hin erhal­ten bleibt. Es ergibt sich aber den­noch ein Dilemma: Bei 100% Nach­zäh­lung lohnt sich ein Com­pu­ter nicht – soll­ten aller­dings nicht alle Stim­men nach­ge­zählt wer­den, sind Mani­pu­la­tio­nen möglich.“

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Steffen Voß


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