Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Daten ihrer Nutzer mit Hilfe von Filtern nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:
Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein gutes Signal für den Schutz von Daten im Internet. Wenn soziale Netzwerke nach Urheberrechtsverstößen suchen müssen, würde dies gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, so der EuGH. Um so unverständlicher ist, dass die Kommission mit ACTA einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der zwar das Urheberrecht schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen möchte, dies jedoch nur auf Kosten von Grund– und Freiheitsrechten der Internetnutzer erreichen würde.
Donnerstag, 16. Februar 2012
Acta ad acta!
Zur aktuellen Diskussion um ACTA hält der Sprecher des Arbeitskreises „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein, Sven Thomsen, fest:
„Das Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement — ACTA, [1]) hat in den vergangenen Wochen für umfangreiche Diskussionen und Proteste gesorgt und ist von allen Organisationen abgelehnt und stark kritisiert worden, die sich ernsthaft für eine offene digitale Gesellschaft einsetzen.
ACTA ist kein Gesetz, das direkt in Deutschland oder einem anderen EU-Land gilt. Jedoch ist es ein Abkommen, welches eine weitreichende Richtungsentscheidung beinhält. Die Unterzeichner von ACTA sichern durch diesen völkerrechtlichen Vertrag zu, Rechteinhabern durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen eine weitestgehende Umsetzung ihrer Interessen zu ermöglichen.