29. November 2010
Allgemein
Behauptungen & Fakten zum JMStV
Bereits vor einem Monat hat der Genosse Henning Tillmann seinem Blog Behauptungen & Fakten zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zusammengetragen. Er wollte damit seine Mail an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Landtag von NRW unterstützen. Leider ist die Fraktion dort noch nicht ganz so weit mit ihren Gedanken zum JMStV wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Kiel. Nach der Anhörung hatten sich Kai Dolgner und PePeter Eichstädta> eindeutig gegen den Staatsvertrag gestellt.
Henning hat einige mehr oder weniger bekannte Fakten rund um den geplanten Jugendschutz zusammengetragen. Interessant und neu für mich war die Tatsache, dass man offenbar Staatsverträge durchaus scheitern lassen kann und dass das auch schon passiert ist. Ein Einwand, der für den Staatsvertrag sprechen sollte sind auch mir schon begegnet:
„Es gibt in Deutschland eine parlamentarische Tradition, Staatsverträge nicht im Parlament scheitern zu lassen.“
und:
„In Deutschland wäre kein Staatsvertrag mehr möglich, wenn JMStV-E jetzt durchfällt.“
Henning erklärt dass das falsch ist:
"Zunächst ist festzustellen, dass eine Parlamentsabstimmung über einen (intraföderalen) Staatsvertrag nicht ohne Grund vorgesehen wird. Da es sich um einen innerstaatlichen Vertrag handelt, fällt dieser – im Gegensatz zu einem zwischenstaatlichen Staatsvertrag – in den Aufgabenbereich des Landesparlaments, das über einen Entwurf eines Zustimmungsgesetzes abzustimmen hat, welcher zuvor durch Ministerialbeamte, Staatssekretäre und Ressortminister länderübergreifend erstellt wird. Das Parlament kann dem Entwurf nur zustimmen oder dieses Ablehnen; Änderungen sind nicht möglich. In der Praxis ist zwar eine Zustimmung durch Regierung und Parlament die Regel (bedingt durch Regierungsmehrheiten in den Länderparlamenten), es gibt aber Ausnahmen. Beispiele (von weitaus mehr Fällen) sind die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz am 7./8. September 1965, 28. Oktober 1965 und 7. Januar 1966, die landesintern abgelehnt wurden. Ebenso wurde der Staatsvertrag über das Personalvertretungsrecht des „Zweiten Deutschen Fernsehen“ (ZDF) von den Länderparlamenten Hamburg und Bremen im Jahr 1966 nicht angenommen, obwohl sich kurze Zeit zuvor u. a. der Bremer Präsident der Bürgerschaft Hagedorn für den Staatsvertrag ausgesprochen hat und diesen als Landeschef unterschrieb. Der entsprechende Staatsvertrag wurde somit nicht umgesetzt.
Es gibt also mehrere Fälle, in denen Staatsverträge aus guten Gründen abgelehnt wurden. Einige der vielen berechtigten Argumente, um gegen die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu stimmen, habe ich hier aufgelistet. "