Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

1. Dezember 2010

Allgemein
JMSTV: Nicht zustimmen!

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) halten die Arbeit­skreise "Dig­i­tale Gesellschaft“ des Lan­desver­bands Schleswig-​Holstein und des Ortsvere­ins Kieler Mitte der SPD fest:

Der aktuelle Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags entspricht nicht den Vorstellungen des Arbeitskreises, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien zu gewährleisten und ist mit den Grundwerten der SPD nicht vereinbar.

Die geplante Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages darf in dieser Form nicht umgesetzt werden.

Der Arbeitskreis fordert alle am Entscheidungsprozess Beteiligten auf, den bestehenden Vertrag grundlegend zu überarbeiten.

Zweck des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien jeder Art. Der Arbeitskreis teilt die Einschätzung aller Beteiligten, dass der Jugendschutz auch in der digitalen Gesellschaft angemessen und wirksam umgesetzt werden muss. Dies betrifft im Besonderen auch die neuen Medien. Gerade Jugendliche nutzen das Internet und seine vielfältigen Kommunikations- und Informationsstrukturen.

Der aktuelle Entwurf weist eine Vielzahl handwerklicher Mängel auf. Eine wesentliche Verbesserung des Jugendmedienschutzes wird nicht erreicht. Anbieter von Inhalten werden je nach Auslegung der im Vertrag getroffenen Regelungen erheblichen, unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt.

Die geplanten Änderungen nutzen die Mittel der herkömmlichen Medien wie Fernsehen und Printmedien, um auch die neue Kommunikationskultur des Web 2.0 zu regulieren. Dabei missachtet der Entwurf die besondere Form der Informationsvermittlung. Diese ist dezentral und bidirektional. Nutzer sind gleichzeitig Produzenten von Informationen. Die Vielfalt der Kommunikationsarten bildet der Staatsvertrag nicht ab.

Die neue Fassung des Vertrags muss die validen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge aus zahlreichen parlamentarischen Anhörungen und der intensiven medien-öffentlichen Diskussion berücksichtigen.

Der Arbeitskreis fordert alle Beteiligten auf, Regelungen zu treffen, die konkrete Vorgaben zur Altersverifikation und zur freiwilligen Selbstkontrolle vorsehen. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung der Freiheit der Meinung, Presse und Kunst kann der Staat nicht auf die freien Kräfte des Marktes bei der Entwicklung von Schutzsystemen vertrauen. Er muss klare rechtliche Rahmen und technische Parameter vorgeben, die als Leitplanken für die notwendige Abwägung der widerstreitenden Interessen dienen.

Der Arbeitskreis regt an, die Regelungen zunächst ausschließlich für Angebote eines begrenzten Nutzerkreises verbindlich festzulegen. Erst nach einer einjährigen Erprobungsphase mit anschließender wissenschaftlich begleiteter Evaluation sollten die Regelungen nachfolgend auf sämtliche Medien-Anbieter angewendet werden. Außerdem müssen Befreiungstatbestände diskutiert werden, nach denen bestimmte Medienanbieter von der Verpflichtung der Umsetzung ausgenommen werden können.

Die Arbeit­skreise „Dig­i­tale Gesellschaft“ des Lan­desver­bands Schleswig-​Holstein und des Ortsvere­ins Kieler Mitte bieten ihre intensive Mitarbeit an der inhaltlichen Neufassung des Vertrages an.

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