Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

30. November 2010

Allgemein
Was kommt mit dem JMStV auf mich zu?

Für das Web-Entwickler Magazin t3n stellt die IT-Rechtler Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg 17 Fragen zum JMStV und beantwortet sie. Der Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten – somit an jeden Blogger und an jeden Forenbetreiber. Zunächst erklären Schwenke und Dramburg einige Fragen zu Staatsverträgen im Allgemeinen. Danach legt er dar, wie sich speziell dieser Staatsvertrag auf die Publikation im Netz auswirken wird.

Die Fragen

  1. Was ist der JMStV?
  2. Ab wann wird der JMStV gelten?
  3. Wer ist von dem Gesetz betroffen?
  4. Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?
  5. Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
  6. Welche Inhalte müssen klassifiziert werden?
  7. Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
  8. Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
  9. Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
  10. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
  11. Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
  12. Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
  13. Wenn ich die Kennzeichnung vornehme, bin ich also auf der sicheren Seite?
  14. Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
  15. Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
  16. Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten habe oder er nicht im Impressum erwähnt ist?
  17. Führt das Gesetz Netzsperren ein?

In ihrem Fazit erwarten die Anwälte keine großen Auswirkungen. Man solle nur einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen.

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