Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

3. Mai 2011

Allgemein
Beschlusslage zur Vorratsdatenspeicherung: Ein eindeutiges NEIN!

Der Genosse Henning Tillmann hat im Beschlussbuch zum Bundesparteitag 2009 in Dresden einen interessanten Beschluss gefunden, aus dem die Position der SPD zur Vorratsdatenspeicherung eindeutig hervorgeht: Eine Vorratsdatenspeicherung ist damit nur äußerst begrenzt möglich und drängt vor allem auf die Abschaffung der Richtlinie auf EU-Ebene.

Vorratsdatenspeicherung
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils vom 19.03.2008 zeitnah neu zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden gebeten, sich für die Prämisse Nr. 6 einzusetzen.

Folgende Prämissen sind unbedingt zu beachten:
1. Stärkung des bürgerlichen Grundrechts auf informationelle Selbstbestim­mung
2. Daten zur Dauer, Standort, noch zur Person oder sonstigen Sachverhalten dürfen bei den Mobilfunkanbietern nicht gespeichert werden, es sei denn zur Rechnungslegung.
3. Eine Weitergabe von Daten an staatliche Institutionen oder an Dritte ist gesetzlich zu verbieten.
4. Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen.
5. Die halbjährliche Evaluierung des Gesetzes durch die Datenschutzbeauftragten, den Deutschen Bundestag und durch 77 Verbände sowie die Möglichkeit der ersatzlosen Abschaffung des Gesetzes ist sicherzustellen.
6. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG ist abzuschaffen.

(Überwiesen an Bundestagsfraktion und SPE-Fraktion im Europäischen Parlament)

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