3. Mai 2011
Allgemein
Die Vorratsdatenspeicherung ist mit den Grundwerten der SPD nicht vereinbar!
Zu den Aussagen von Sigmar Gabriel unter anderem im Artikel „Die Zeit nach Osama bin Laden“ auf spd.de und Martin Schulz in einem Interview im Deutschlandfunk hält der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fest:
Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ spricht sich ausdrücklich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
Präventive und repressive Eingriffe müssen auch in der digitalen Gesellschaft zielgerichtet, angemessen und wirksam sein.
Sozialdemokratische Politik ist Freiheitspolitik. Die SPD steht ein für einen starken Staat als Garant für Sicherheit und Freiheit.
Die Prinzipien der Unschuldsvermutung und der Rehabilitation gelten auch in der digitalen Gesellschaft. Jede Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr darf die Kommunikation in der digitalen Gesellschaft nicht dauerhaft behindern, verhindern, überwachen oder speichern. Soweit Eingriffe notwendig sind, müssen diese stets einer Rechtmäßigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber den im Grundgesetz verankerten Fundamenten einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung standhalten können.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar auf, dass die Vorratsdatenspeicherung hart an der Grenze der Rechtmäßigkeit liegt und in der damals diskutierten Variante diese Grenze in einigen Bereichen weit überschritten hatte. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht einen Weg aufzeigt, wie man diese grenzwertige Maßnahme knapp grundgesetzkonform ausgestalten könnte, darf die SPD diesen Weg nicht gehen.
Die SPD und allen voran ihr Chef ist gefordert, neue, innovative und wirksame Maßnahmen zur Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zu erarbeiten und durchzusetzen.
Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fordert eine Klarstellung der sozialdemokratischen Linie zur Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Sigmar Gabriel muss richtigstellen, dass die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht im Sinne der Partei ist. Die Aussagen müssen korrigiert werden, um den entstandenen Schaden für die SPD zu begrenzen und größeren Schaden für die Partei abzuwenden.
Die „digitale Gesellschaft“ ist nicht nur ein kleiner Kreis sogenannter „Internet-Freaks“. Die „digitale Gesellschaft“, das ist eine Gesellschaft, die alle Bevölkerungsschichten erfaßt. Sie ist sozial. Sie ist freiheitsliebend. Sie ist solidarisch. Sie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche unserer heutigen Lebenswirklichkeit. Wenn die SPD den gesellschaftlichen Wandel mitgestalten will, dann darf sie sich nicht rückwärtsgerichteten Maßnahmen mit eindeutig grundrechtsfeindlicher Ausrichtung bedienen.
Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fordert alle Genossinnen und Genossen auf, die Errungenschaften des netzpolitischen Diskurses der letzten zwei Jahre nicht durch leichtsinnige Äußerungen aufs Spiel zu setzen.