Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

10. Oktober 2011

Allgemein
Dolgner: „Asphyxia“ auch in Schleswig-Holstein? Innenminister soll berichten

Zu Meldungen, der Chaos Computer Club habe staatliche Überwachungssoftware geknackt, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner: Sollte es sich bei dem vom Chaos Computer Club untersuchten Programm tatsächlich um eine von den Ermittlungsbehörden eingesetzte Überwachungssoftware handeln, dann wäre das ein skandalöser Vorgang. Denn diese Software wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, da das Bundesverfassungsgericht einen Komplettzugriff auf den Rechner einer zu überwachenden Person ausdrücklich untersagt hat. Nur eine Kommunikationsüberwachung ist in einem engen Rahmen zulässig. Dass das Programm auch noch Daten nachladen und diese dem Verdächtigen „unterschieben“ kann sowie die mangelhafte Absicherung gegenüber den missbräuchlichen Zugriffen Dritter scheint alle Bedenken zu bestätigen, die bisher gegen den Bundestrojaner vorgebracht wurden. Erklärungen, dass die bedenklichen Funktionen nicht genutzt würden, sind in keiner Weise beruhigend. Ein Staat, dessen Kernaufgabe es ist, die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, darf solche Programme gar nicht erst erstellen, geschweige denn einsetzen. Ich hoffe, dass die Landesbehörden dieses bzw. ein modifiziertes Programm nicht einsetzen, und habe deshalb den Innenminister gebeten, in der nächsten Innen- und Rechtsausschuss dazu Stellung zu nehmen.

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