Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

1. Juli 2013

Schleswig-Holstein
Anlasslose Datenüberwachung verletzt Grundrechte

Ralf Stegner
Ralf Stegner | Foto: Olaf Bathke

Anlässlich der Datenüberwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste erklärt Ralf Stegner, Landesvorsitzender der SPD Schleswig-Holstein und Mitglied im SPD-Parteivorstand: „Die anlasslose, verdeckte und massenhafte Überwachung und Ausspähung von Daten verstößt gegen fundamentale Grundrechte! Informationelle Selbstbestimmung muss behandelt werden wie andere in der Verfassung geschützte Freiheiten. Außerdem gilt: Je gravierender der Eingriff in persönliche Freiheiten ist, umso höher muss die Verbotshürde für staatliches oder privatwirtschaftliches Handeln in diesem Kontext sein.“

Stegner weiter: „Gegen Datenmissbrauch jeglicher Art muss die Politik konsequent vorgehen. Das gilt nicht nur für staatliche Überwachung, sondern auch für die kommerzielle Nutzung von persönlichen Daten durch Unternehmen. Menschen wie Edward Snowden, die durch ihre Hinweise massive Ausspähung und Datenmissbrauch durch Geheimdienste aufdecken, müssen vor Strafverfolgung geschützt werden. Es muss diskutiert werden, wie wir diese Verantwortung innerhalb der EU gemeinsam wahrnehmen können.

Die politische Verantwortung, die Grundrechte der Menschen in Deutschland gegenüber Ausspähung zu schützen, liegt bei der Bundeskanzlerin. Die Bundesregierung muss nach den erschreckenden Enthüllungen der letzten Wochen nun für weitere Aufklärung sorgen. Vor allem stellt sich die Frage, inwieweit auch deutsche und europäische Geheimdienste an der Überwachung beteiligt waren.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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