Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

19. Oktober 2013

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„Die demokratische Kontrolle von Geheimdiensten ist möglich“

Dr. Klaus Hahnzog
Dr. Klaus Hahnzog | Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY 3.0

Die demokratische Kontrolle von Geheimdiensten ist möglich, meint der bayerische Verfassungsrichter Dr. Klaus Hahnzog. Das setze allerdings den politischen Willen dazu und einen radikalen Umbau der Dienste voraus. In einem Artikel in der „Zeitschrift für Sozialistische Politik und Wirtschaft“ (spw) erklärt er, wie das gehen soll.

Dr. Klaus Hahnzog schreibt:

„Es ist deshalb auch ein Unding, dass der Verfassungsschutz ein Teil der Innenministerien ist oder deren Kontrolle untersteht. Aus diesen Ressorts stammen ja auch immer ‚Sicherheitsgesetze‘, die dazu führen, dass die Verfassungsgerichte die Verfassungen vor den offiziellen Verfassungsschützern schützen müssen. Es wäre daher angezeigt, den Verfassungsschutz der Verantwortlichkeit der Innenministerien zu entziehen. Er sollte mit bloßer Rechtsaufsicht bei den Justizministerien als unabhängige Körperschaft angesiedelt werden. Seine Präsidenten sollten durch die Parlamente gewählt werden.“

Hahnzog warnt davor, den Verfassungsschutz weiter machen zu lassen wie bisher. Das bewirke nur die Einschüchterung vieler, auf die eine demokratische Gesellschaft angewiesen ist. Wache und aktive Bürger seien aber ein notwendiger Verfassungsschutz

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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