10. Dezember 2013
Europa
Europaparlament drängt zum Datenschutz auch beim Cloud-Computing
- Birgit Sippel | Bestimmte Rechte vorbehalten von European Parliament
Die Auslagerung von Daten in eine sogenannte Cloud kann wirtschaftliche Vorteile bringen, ist aber auch mit enormen grundrechtlichen Risiken verbunden. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Dienstag einen Initiativbericht des Industrieausschuss über das Potenzial des Cloud-Computings angenommen. Der Innenausschuss hat eine Stellungnahme beigesteuert, die insbesondere die Bedeutung des Grundrechtschutzes beim Thema Cloud-Computing betont. Nicht zuletzt die Enthüllungen Edward Snowdens unterstreichen, wie massiv bereits heute auf unzureichend geschützte private Daten zugegriffen wird.
Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten und sozialdemokratische Verhandlungsführerin für die Stellungnahme des Innenausschusses, begrüßt das Abstimmungsergebnis: „Dem Schutz der persönlichen Daten in der Datenwolke muss eine herausragende Rolle und klarer Vorrang vor wirtschaftlichen Heilsversprechungen eingeräumt werden.“ Es müsse, so auch die Stellungnahme des Innenausschusses, grundsätzlich klar sein, dass alle EU-Regeln zum Schutz der Privatsphäre natürlich auch für die Cloud gelten.
Gerade dies sei in der Praxis jedoch gegenwärtig schwierig umzusetzen: „Die Clouds entziehen sich derzeit noch jeder Art von grundrechtlichen Kontrollmechanismen. Im Ergebnis herrscht aktuell ein System der Selbstbedienung für jeden, der Interesse an persönlichen Daten hat“, so Birgit Sippel. Auch für Norbert Glante, industriepolitischer Experte der SPD-Europaabgeordneten und Mitglied im federführenden Industrieausschuss, ist deshalb klar, dass Gesetzgeber und Anbieter dringend das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit der Cloud-Dienste im digitalen Zeitalter stärken müssen: „Die enormen wirtschaftlichen Potenziale der Cloud können wir nur zu unserem Vorteil nutzen, wenn die Kunden auf die Sicherheit ihrer Daten vertrauen können.“
„Ein starker Grundrechtsschutz in der Datenwolke kann ein echter Wettbewerbsvorteil für Europa sein“, so Birgit Sippel und Norbert Glante. Dazu gehöre etwa, dass Nutzer klar und verständlich gewarnt werden, wenn ihre Daten im außereuropäischen Ausland verarbeitet werden und sie der Verarbeitung ihrer Daten explizit zustimmen müssen. Zudem fehlten derzeit noch strenge Regeln für den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden und Drittstaaten auf die Cloud-Daten.