21. August 2013
Schleswig-Holstein
Funkzellenabfrage: „Den Grundrechtsschutz konkret verbessern“
- Kai Dolgner
Das Handy als digitale Fußfessel? Heute stand die Debatte um die Große Anfrage der Piraten-Fraktion zum Thema „Funkzellenabfrage“ (Drucksache 18/1021) auf der Tagesordnung. Der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner – Mitglied für die SPD im Innen- und Rechtsausschuss mahnte zur Besonnenheit. Anders als in Sachsen habe es keine Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Demonstrationen gegeben. Außerdem sei – bis auf in einem Fall – sei jede Anfrage zuvor durch einen Richter geprüft worden. Dennoch gäbe es kritische Punkte, an denen das Instrument, mit dem alle in einem bestimmten Bereich eingeschalteten Handys lokalisiert werden, nachjustiert werden könnten. Dazu solle sich der Innen- und Rechtsausschuss gemeinsam mit Experten aller Seiten zusammensetzen, um die Möglichkeiten zu einem besseren Grundrechtsschutz zu ergründen.
Kai Dolgner sagte im Landtag:
„In Schleswig-Holstein hat die Fraktion der Piraten die Initiative von netzpolitik.org aufgenommen, die Praxis der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage republikweit zu hinterfragen. Wenn ich den letzten Blog von André Meister richtig verstanden habe, hätte er sich über einen kleinen Hinweis auf den wahren Urheber gefreut. Das hole ich hiermit für Sie mal nach.
Es gibt gute Gründe, die Entwicklung der Funkzellenabfrage kritisch zu betrachten. Es ist immer ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis, die Zahl der Abfragen nimmt zu, und sie betreffen, prinzipbedingt, viele Unbeteiligte. Sie erfolgen zudem auch noch heimlich. Aber die positive Botschaft vorneweg: Es hat in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu Dresden keine Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit Demonstrationen gegeben. Das ist gut so, das sollte auch so bleiben.
Die Abfrage ist übrigens mitnichten in das Belieben „gelangweilter, voyeuristischer“ Polizeibeamter gestellt, wie es Herr Kollege König in seiner Pressemitteilung suggeriert, auch wenn das vielleicht in gern gepflegte Vorurteile passt. Und langweilen tut sich unsere Polizei nun wahrlich nicht.
Wenn der Bundesgesetzgeber in § 100g der Strafprozessordnung (StOP) die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme für Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorsieht, dann ist es erstmal weder verwunderlich noch verwerflich, wenn Staatsanwaltschaften dieses beantragen, um schwere Straftaten aufzuklären. Neben dem Legalitätsprinzip dürfen wir auch den Aufklärungsanspruch der Opfer nicht komplett übersehen.
Da es sich immer um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis handelt, dieser auch noch heimlich erfolgt und tausende Unbeteiligte in der gleichen Funkzelle miterfasst, muss bei jeder Abfrage von einem Richter überprüft werden, ob diese geeignet, erforderlich und angemessen ist. Das ist in Schleswig-Holstein, bis auf einen Sonderfall, auch geschehen. Wir sollten uns auch davor hüten, die richterliche Überprüfung in Frage zu stellen; sie gehört zum Kernbereich der Unabhängigkeit der Justiz.
Nein, bei der Strafprozessordnung ist zunächst der Gesetzgeber gefordert, und natürlich können da auch die Länder initiativ werden. Sachsen und Berlin haben das ja auch bereits getan. Wir werden uns im Ausschuss sicher intensiv damit beschäftigen müssen, ob die zulässigen Tatbestände nicht ausschließlich auf die schweren Straftaten gemäß § 100a StPO begrenzt werden sollten und wie sichergestellt werden kann, dass die gebotene erhebliche Bedeutung auch im Einzelfall bei Antragsstellung geprüft wird.
Ein weiteres, unzureichend gelöstes Problem ist die Heimlichkeit. Wie kann ich nachträglichen Rechtsschutz gegenüber einer Maßnahme erlangen, von der ich nichts weiß? Im Gegensatz zu StPO, nach der eine Benachrichtigung nur in Ausnahmefällen unterbleiben darf, ist dieses offenbar zur Regel geworden.
Sicher, in den Fällen, bei denen erstmal nur Telefonnummern ohne Namen ermittelt wurden, wäre es hanebüchen, wenn man den Grundrechtseingriff auch noch durch eine tausendfache Bestandsdatenabfrage der Anschlussinhaber verschärfen würde, nur um diese nachträglich darüber zu informieren. Für Menschen, die trotzdem informiert werden wollen, sollten wir, z. B. ein Opt-In-SMS-Verfahren prüfen. Hier wäre in der Tat die Landesregierung gefordert, die Vorraussetzungen für ein solches Verfahren zu prüfen.
Wessen Bestandsdaten aber im Rahmen weiterer Ermittlungen bereits abgefragt worden sind, der kann wohl kaum als gänzlich Unbeteiligter betrachtet werden, bei dem man ein Nichtinteresse an der Benachrichtigung einfach so voraussetzen kann. Auch da müssen wir im Ausschuss drüber reden, wie das in Schleswig-Holstein besser umgesetzt werden kann. Zum Thema Datensparsamkeit und -löschung reicht meine Zeit jetzt nicht mehr aus; ich würde mich aber freuen, wenn wir uns im Ausschuss intensiv mit der Funkzellenabfrage beschäftigen würden und dazu alle Seiten – wie Datenschützer, Richter, Anwälte, Staatsanwaltschaften – einmal hören, wie sich der Grundrechtsschutz konkret verbessern lässt, ohne in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen.“