Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

29. Juli 2013

Bundespolitik
„Kommunikationsfreiheit ist die Bürgerrechtsfrage des 21. Jahrhunderts“

Gesche Joost
Gesche Joost

„Kommunikationsfreiheit ist die Bürgerrechtsfrage des 21. Jahrhunderts“, schreiben Gesche Joost und Thomas Oppermann in einen Gastbeitrag für die FAZ. Darin stellen sie fest, dass in den USA das Verhältnis zwischen Sicherheitspolitik und Persönlichkeitsrechten aus dem Lot geraten sei und verglichen die Situation mit der McCarthy-Ära: „Um Sicherheit zu schaffen, werden Freiheit und Privatsphäre maximal eingeschränkt.“ Als Schlussfolgerung stellten die beiden drei Forderungen für eine Stärkung des Datenschutzes auf.

Zunächst sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Totalüberwachung durch Prism & Co. gestoppt würde. Dann sollte der Datenschutz auf EU-Ebene gestärkt werden. Auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung könne keinen Bestand mehr haben. Als dritten Schritt schlagen die beiden Autoren eine Weiterentwicklung des Völkerrechts vor:

„Das digitale Zeitalter braucht heute ein Internet-Völkerrecht, das unsere Bürgerrechte beim Telefonieren, E-Mail-Schreiben oder Surfen im Netz auch über nationale Grenzen hinaus sichert.“

Was genau Gesche Joost und Thomas Oppermann allerdings mit „Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden“ meinte, wird nicht ganz klar – im Zweifelsfall geht es wieder nur um das, was der SPD-Bundesparteitag beschlossen hat. Auch wenn dieses Detail unsicher ist – das Recht auf Privatsphäre über Bund, EU und Völkerrecht wieder vom Kopf auf die Beine zu stellen, klingt sinnvoll.

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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