15. August 2013
Schleswig-Holstein
Küsten-Koalition fordert Aufklärung in NSA-Affäre
- Kai Dolgner
Sie fordern Aufklärung: Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW im Kieler Landtag will Schlüsse aus den Enthüllungen um die Überwachungstätigkeiten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA ziehen. Mit ihrem Antrag „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)“ (Drucksache 18/1063) will die Küsten-Koalition auf die Aufklärung hinwirken und die Kommunikation der öffentlichen Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sicherer gestalten.
Die Antragsteller, die Landtagsabgeordneten Kai Dolgner (SPD), Rasmus Andresen (DIE GRÜNEN) und Lars Harms (SSW) fordern ein einheitliches Schutzniveau für die Grundrechte der deutschen Bevölkerung – unabhängig vom Weg der Informationsbeschaffung: „Eine mögliche Aushebelung von Grundrechten, indem Kommunikationsdaten über den Umweg über ausländische Dienste beschafft werden, die einer direkten Beschaffung wegen bestehender rechtlichen Hürden nicht oder nur schwer zugänglich wären, höhlt diese aus und führt letztlich den Willen und die Abwägung des Gesetzgebers zwischen Sicherheits- und Freiheitsrechten ad absurdum. Es besteht deshalb ein dringender Klärungsbedarf, ob dieses gängige Praxis deutscher Geheimdienste ist oder nicht.“
Drucksache 18/1063 im Wortlaut
Der Landtag wolle beschließen:
- Der schleswig-holsteinische Landtag fordert Bundestag und Bundesregierung auf, die Vorwürfe bezüglich massenhafter Ausspähung der deutschen Bevölkerung durch ausländische Geheimdienste und die Rolle der deutschen Geheimdienste lückenlos aufzuklären.
- Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so muss geklärt werden, warum die bestehende parlamentarische Kontrolle offenbar nicht ausgereicht hat, dieses zu unterbinden. Die Rechte der PKG müssen gestärkt und die Arbeit der Geheimdienste transparenter werden, um die Wirksamkeit der Parlamentarischen und der Öffentlichen Kontrolle zu erhöhen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit die Mitglieder der PKG ihre Fraktionen und die Öffentlichkeit stärker informieren dürfen.
- Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten darf nicht dazu missbraucht werden, die rechtlichen Hürden zum Schutz der Grundrechte der deutschen Bevölkerung aktiv zu umgehen. Bei personenbezogenen Anfragen an ausländische Geheimdienste oder sonstige Dritte müssen die gleichen rechtlichen Prüfungen erfolgen, wie z. B. die Beteiligung der G10-Kommission, wie bei direkten Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
- Auch digitale Kommunikation mit der Landesregierung muss authentisch und vertraulich sein können. Sie ist zudem eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches E-Government. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Schleswig-Holsteinische Landesregierung neben der schon vorhandenen Gateway-Lösung Schleswig-Holstein-Service, das Angebot an End-zu-End verschlüsselten Kommunikationsangeboten auszubauen.
- Beim Aufbau der Verschlüsselungsinfrastrukturen (PKI) ist neben der Unterstützung von SSL-Verschlüsselung beim Transport und von S/MIME bei E-Mails insbesondere auf die Möglichkeit zur Nutzung des gerade bei Bürgerinnen und Bürgern im E-Mailverkehr eingesetzten GnuPG/PGP zu achten.
Die Landesregierung wird gebeten, den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages über wichtige Meilensteine bei der Umsetzung zu berichten.Begründung
Die jüngsten Enthüllungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit dem weltweiten, scheinbar unkontrollierten, und massenhaften Mitschneiden von Kommunikationsdaten und -inhalten durch ausländische Geheimdienste müssen dringend aufgeklärt werden. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den Aktivitäten der deutschen Geheimdienste, insbesondere des Bundesnachrichtendienstes, zu.
Die Grundrechte der deutschen Bevölkerung müssen ein einheitliches Schutzniveau unabhängig vom Weg der Informationsbeschaffung haben. Eine mögliche Aushebelung von Grundrechten, indem Kommunikationsdaten über den Umweg über ausländische Dienste beschafft werden, die einer direkten Beschaffung wegen bestehender rechtlichen Hürden nicht oder nur schwer zugänglich wären, höhlt diese aus und führt letztlich den Willen und die Abwägung des Gesetzgebers zwischen Sicherheits- und Freiheitsrechten ad absurdum. Es besteht deshalb ein dringender Klärungsbedarf, ob dieses gängige Praxis deutscher Geheimdienste ist oder nicht.
Angesichts der enthüllten Vorgänge und des möglichen Ausmaßes der Überwachung ist es notwendig, den Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auch eine verschlüsselte Kommunikation per E-mail zu ermöglichen. Sie beinhalten sehr häufig sehr empfindliche Informationen, wie persönliche Erkrankungen, finanzielle Verhältnisse, soziale Situation usw., bei denen sich die Bürgerinnen und Bürger sicher sein müssen, dass diese nicht an Unbefugte gelangen können.