Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

2. Juli 2013

Bundespolitik
Oppermann: „Eward Snowden hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren“

Thomas Oppermann | Foto: Gerrit Sievert
Thomas Oppermann | Foto: Gerrit Sievert

In einer Pressekonferen erklärte SPD-Innenexperte Thomas Oppermann: „Eward Snowden hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Es geht nicht darum, was politisch wünschenswert ist. Wie bei jedem anderen Asylantrag auch, ist zu prüfen, ob Edward Snowden politisch verfolgt wird. Unabhängig davon ist es ein großes Verdienst von Edward Snowden, dass er eine breite gesellschaftliche Debatte über schrankenlose staatliche Überwachung ausgelöst hat. Seine Enthüllungen zeigen, dass die Überwachungstätigkeiten der USA völlig außer Kontrolle geraten sind.“

Weiter sagte er: „Die Veröffentlichungen offenbaren auch das Dilemma der Bundesregierung: Entweder war Frau Merkel ahnungslos. Dann muss sie sich vorwerfen lassen, dass sie nicht in der Lage ist, die Daten der deutschen Bürger vor der Ausspähung durch befreundete Staaten zu schützen. Oder Frau Merkel hat von der Totalüberwachung gewusst. Dann hätte sie das Ausspähen sogar billigend in Kauf genommen. Wir wollen morgen bei der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums herausfinden, was das Bundeskanzleramt von den NSA-Aktivitäten wusste und ob dabei Hilfe geleistet wurde.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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