Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

1. August 2013

Bundespolitik
Rösler Schnellschuss in Sachen Netzneutralität bleibt erwartungsgemäß wirkungslos

Martin Dörmann | Pressefoto
Martin Dörmann | Pressefoto

Zu Presseberichten, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Netzneutralitätsverordnung entgegen bisheriger Ankündigungen von Bundesminister Dr. Rösler wohl doch nicht mehr in dieser Wahlperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird, erklärt der medienpolitische Sprecher und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, MartiMartin Dörmannte>“Es wäre gut, sollte die Bundesregierung tatsächlich von ihrem Vorhaben Abstand nehmen, eine in jeder Hinsicht unzulängliche Rechtsverordnung zum Thema Netzneutralität kurz vor Ende der Legislaturperiode noch durchs Parlament zu peitschen. In Fachkreisen wurde der unausgegorene Verordnungsentwurf ohnehin weitgehend kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.“

Dörmann weiter: „Wegen fehlender Beratungszeit im Parlament war bereits das bislang angekündigte Verfahren äußerst kritisch zu bewerten. Zudem hat der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf auch inhaltlich mehr Fragen aufgeworfen als geklärt. Dies hatte auch ein kürzliches Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien zum Thema Netzneutralität deutlich gemacht. So bleibt völlig unklar, ob der Verordnungsentwurf nun die Tarifpläne der Deutschen Telekom konterkariert oder durchwinkt. Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion erhebliche Zweifel, ob eine einfache Rechtsverordnung nach § 41 TKG auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausreichend ist. Solche unausgegorenen Schnellschüsse sind bei einer Thematik, die unbestreitbar hochkomplex und von erheblichen Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Marktentwicklung ist, völlig inakzeptabel.“

In ihrem Regierungsprogramm 2013-2017 erklärt die SPD: „Wir werden die Netzneutralität gesetzlich verankern.“ Bereits auf dem Bundesparteitag 2009 hatte sich die SPD für den Erhalt und die Sicherung der Netzneutralität ausgesprochen:

„Ein Grundpfeiler des Internets ist die sogenannte Netzneutralität: Sie gewährleistet allen Nutzern und Anbietern die neutrale und gleichberechtigte Weiterleitung von Informationen durch fremde Teilnetze ohne Rücksicht auf Absender, Empfänger oder Inhalt der Daten. Damit erschwert sie Markt- und Meinungsmonopole im Internet und senkt die Marktzutrittsbarrieren für neue Anbieter. Dies erleichtert den freien Wettbewerb und senkt damit nachhaltig die Verbraucherpreise für Telekommunikationsdienstleistungen. Für die SPD steht deshalb fest: Die Netzneutralität muss unbedingt geschützt werden! Das Internet darf nicht einigen wenigen Großkonzernen gehören, die derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der neuen Telekommunikationgesetzgebung gegen den Neutralitätsgrundsatz massiv Lobbying betreiben! Die SPD setzt sich deshalb aktiv auf nationaler und internationaler Ebene für den Erhalt und Ausbau der Neutralität innerhalb von Telekommunikationsnetzen ein.“

„Wir haben stets deutlich gemacht, dass Netzneutralität gesetzlich geregelt und verbindlich abgesichert werden muss,“ so Dörmmann. „Die kontroverse Diskussion um das Tarifmodell der Deutschen Telekom zeigt deutlich, wie unklar die Rechtslage derzeit ist. Mit unserem Bundestagsantrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ (BT-Drs 17/13892) haben wir hierzu umfassende Regelungsvorschläge vorgelegt, die jedoch von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurden. Rösler hat sich einmal mehr als Ankündigungsminister ohne Wirkung erwiesen. Es wird höchste Zeit, dass nach der Bundestagwahl eine rot-grüne Mehrheit im Bundestag dieser folgenlosen Symbolpolitik ein Ende setzt. So wichtige Themen wie Netzneutralität müssen endlich durchdacht, transparent und gesetzlich verbindlich geregelt werden.“

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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