Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

24. Januar 2014

Bundespolitik
Alvar Freude veröffentlicht technisches Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung

Alvar Freude
Alvar Freude / CC BY-NC 2.0

In seinem frisch gestarteten Blog hat Alvar Freude sein leicht überarbeitetes Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlich. Das Gutachten hatte er ursprünglich 2011 für die SPD-Bundestagsfraktion erstellt und fasst die wichtigsten technischen Zusammenhänge im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung zusammen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Internet-Daten, insbesondere der IP-Adresse.Alvar Freude schreibt:

„Wichtigste Erkenntnis aus dem technischen Kurz-Gutachten ist: es gibt verschiedene Datenarten, die laut der EU-Verordnung zu speichern sind, und die haben eine unterschiedliche Eingriffstiefe. Allerdings ist das keine wirklich neue Erkenntnis: schon das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die Datenarten unterschieden. In dem Gutachten gehe ich aber noch mal im Detail auf die einzelnen Datenarten ein. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die Speicherung von IP-Adressen beim Zugangsanbieter die politische Meinung, die Religion, die Krankheiten oder das Sexualleben von 80 Millionen Bundesbürger offenbaren würde.“

Alvar Freude ist Software-Entwickler, engagiert sich im AK Zensur und war Sachverständiger in der Enquete Kommission Internet und Digitale Gesellschaft. Wer sich für sein Gutachten interessiert, findet es als PDF-Download in seinem Blogbeitrag.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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