Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

9. Mai 2014

NSA-Überwachungsskandal
Aufklärung der NSA-Affäre

Eduard Snowden soll als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss vernommen werden. Darauf verständigte sich der Ausschuss am Donnerstag. Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter soll demnach um eine Aussage bis spätestens zum 3. Juli gebeten werden.

Wo Snowden vernommen werden kann, soll nun mit seinem Anwalt geklärt werden. Der SPD-Obmann im Untersuchungausschuss, Christian Flisek, sagte, das Gespräch mit Snowdens Anwalt solle bereits kommende Woche geführt werden.

„Es liegen alle Möglichkeiten einer Vernehmung auf dem Tisch, und damit gehen wir in die Verhandlungen“, so Flisek. Gemeinsam mit Herrn Snowden und seinem Anwalt in Deutschland müsse einen Weg gefunden werden, wie und wo er dem Ausschuss für eine förmliche Vernehmung zur Verfügung stehen kann. Danach solle der Ausschuss über das weitere Vorgehen entscheiden.

„Wir wollen umfassende Aufklärung,“ bekräftigte auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann – und stellte klar: „Bundestagsabgeordnete, die im Untersuchungsausschuss Spionageaktivitäten in Deutschland aufklären, machen sich unter keinen Umständen strafbar.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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