Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

22. Februar 2014

Bundespolitik
Bundestag diskutiert erneut Vorratsdatenspeicherung: „Im Kern verfassungswidrig“

„Eine Diskussion zur Unzeit,“ nannte der SPD-Abgeordnete Christian Flisek die Debatte über zwei Anträge zur Vorratsdatenspeicherung von Grünen und Linken im Bundestag am Freitag. Die Opposition hatte beantragt, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.

In seiner Rede wies Christian Flisek darauf hin, dass eine konkrete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht anstünde. Die zweite Rednerin der SPD, Christina Kampmann, sagte: „Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es meiner Meinung nach deshalb nicht geben, weil diese in ihrem Kern bereits verfassungswidrig ist.“

Einen neuen Niveau-Tiefpunkt in der Debatte dürfte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg erreicht haben. Der sagte im Bezug auf die generelle Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen: „Ihnen ist, glaube ich, nicht klar, dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt. Das glauben Sie anscheinend.“

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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