4. Dezember 2014
Europa
„eCall wird Leben retten“
- Evelyne Gebhardt
Ausschuss für Verbraucherschutz macht Weg frei für automatisches Notrufsystem in Autos: Bei einem Verkehrsunfall löst ein Fahrzeug mit dem neuen Notrufsystem eCall automatisch Alarm aus und ruft Hilfe. „eCall kann jedes Jahr mehrere hundert Menschenleben retten“, so Evelyne Gebhardt, Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Der Ausschuss hat am Donnerstag mit großer Mehrheit das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen über die eCall-Verordnung bestätigt (30 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung). Das Plenum des Europaparlaments wird voraussichtlich im Februar 2015 abschließend in zweiter Lesung darüber abstimmen.
Das eCall-System soll Rettungskräften ermöglichen, Unfallstellen so schnell wie möglich zu erreichen. „Die europäischen Hersteller müssen ab 2018 alle neuen Automodelle mit dem eCall-System ausstatten“, erläutert Evelyne Gebhardt. „Bei einem schweren Unfall verständigen Sensoren im Auto die Notrufzentralen. So soll schnell und unkompliziert Hilfe zu den Unfallopfern gelangen und keine wertvolle lebensrettende Sekunde mehr verstreichen. Laut EU-Kommission kann die Zeit, die verstreicht, bis lebensrettende Hilfe verständigt und unterwegs ist, um 50 bis 60 Prozent reduziert werden. Selbst dann, wenn das Unfallopfer nicht mehr selbst in der Lage ist, Hilfe zu rufen.“
Der Abstimmung war eine einjährige Verhandlung mit Rat und EU-Kommission vorausgegangen. Die Mitgliedstaaten bewegte vor allem die Frage, wann eCall eingeführt werden soll.
Das Parlament konnte währenddessen einen umfassenden Datenschutz durchsetzen. „Befürchtungen, wonach mittels eCall der Überwachung der AutofahrerInnen Tür und Tor geöffnet würde, konnten wir durch intensive Beratungen ausräumen“, sagt Kerstin Westphal, Evelyne Gebhardts Kollegin im Ausschuss. „eCall ist ausdrücklich ein reines Notrufsystem – Positionsdaten werden nur im Falle eines Notfalls übermittelt.“ Viele Automobilhersteller bieten zusätzlich zum kostenlosen Notrufsystem eigene eCall-Dienste an. „Über weitere eCall-Dienste und die damit verbundene Bereitstellung weiterer Daten wie Blutgruppe oder Krankheitsakte können die VerbraucherInnen entscheiden“ so Kerstin Westphal.