Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

8. April 2014

Europa
EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Justitia
Justitia | Bestimmte Rechte vorbehalten von michaelthurm

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Damit folgt er im Grundsatz der Empfehlung von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón aus Dezember 2013. Die obersten EU-Richter kritisieren vor allem, dass die nun gekippte Richtlinie generell sämtliche Personen ins Visier nehme, und dass den Mitgliedstaaten keine klaren Grenzen für den Eingriff in die Grundrechte vorgegeben werden. Es sieht die Vorratsdatenspeicherung „geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.“

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte das Urteil und sagte: „Damit ist eine neue Situation eingetreten. Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.“ Christine Lambrecht, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, pflichtet ihm bei: „Damit gibt es keine Vorgabe mehr, die in nationales Recht umgesetzt werden müsste.“ Auch Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt die Entscheidung: „Das Urteil ist ein klarer Aufruf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.“

Allerdings ist das Thema Vorratsdatenspeicherung damit nicht tot. Die europäischen Richter forderten vor allem klarere rechtliche Einschränkungen auf das Notwendigste für den Grundrechtseingriff: Erstens müssten betroffene Personen und Daten differenziert werden. Zweitens müssten die Bedingungen für den Zugriff auf die Daten definiert werden. Drittens sei die undifferenzierte Speicherdauer von sechs bis 24 Monaten zu lang. Darüberhinaus müsse regelt werden, wie Missbrauch verhindert wird – zum Beispiel durch die Verpflichtung zur Speicherung der Daten innerhalb der EU.

So sagte Justizminister Heiko Maas: „Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten. Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen. Ich bin mir sicher, wir werden eine sachliche und konstruktive Debatte führen und am Ende eine tragfähige Lösung finden.“

Christine Lambrecht sieht die EU-Kommission am Zug: „Wir werde abwarten müssen, ob eine zukünftige EU-Kommission sich auf eine neue Richtlinie verständigt, die dann gegebenenfalls in deutsches Recht umgesetzt werden müsste.“ Und auch Birgit Sippel sagte: „Damit nicht jedes EU-Land sein eigenes Vorratsdaten-Süppchen kocht, muss die EU-Kommission nun dringend einen neuen Vorschlag vorlegen. Darin müssen zwingend strengere Kriterien, etwa für den Datenzugriff, festgelegt werden.“

Für die SPD Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Beschluss „Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung„.

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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