Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

9. April 2014

Europa
EuGH setzt neue Standards im Grundrechtsschutz

Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zeigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Grundrechtsschutz im Internet-Zeitalter möglich ist, ist sich auch die SPD-Bundestagsfraktion sicher. Klar würde, wie wichtig europäische Entscheidungen für das digitale Alltagsleben der Menschen ist. Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Der Grundrechtsschutz ist beim EuGH in guten Händen. Grundlage der Entscheidung ist die EU-Grundrechtecharta, die mit dem Vertrag von Lissabon verbindlich geworden ist. Reformen an den europäischen Verträgen sind keine juristische Selbstbeschäftigungstherapie, sondern bringen echte Fortschritte für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai ist damit noch wichtiger geworden. Die künftigen Abgeordneten werden darüber entscheiden, ob es eine neue Richtlinie geben wird. Das Gericht hat einen möglichen Weg aufgezeigt, wie Grundrechtschutz und der Schutz der Menschen vor schwerer Kriminalität und Terrorismus in Ausgleich zu bringen sind. Mindestanforderungen sind die Konkretisierung des Begriffs „schwere Straftaten“ und Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes, der Datensicherheit und zum Ausschluss von Missbrauchsrisiken. Wer die Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung vor gravierenden Bedrohungen schützen will, muss diese Standards einhalten.

Die EU-Kommission muss zudem ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen. Es wäre ein schlechter Witz, Deutschland mit Zwangsgeld belegen zu wollen, während der EuGH dem europäischen Gesetzgeber, also auch der EU-Kommission, bescheinigt, gegen Grundrechte verstoßen zu haben.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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