Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

8. Januar 2014

Europa
Im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht zurücklehnen!

In Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt es zwei verbreitete Irrtümer: 1. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt.“ 2. „Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.“ Beides stimmt nicht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón haben sich ausschließlich auf die aktuelle Umsetzung bezogen und ausdrücklich erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich „völlig legitim“ sei. 

Als SPD-Justizminister Heiko Maas vor einigen Tagen vom SPIEGEL gefragt wurde, wann denn jetzt die Vorratsdatenspeicherung käme, hat er natürlich gesagt, dass es keinen Sinn ergibt, einen Anlauf zu machen, bevor klar ist, ob die europäische Richtlinie nicht sowieso neu gefasst werden muss. Das ist nicht neu, und sollte eigentlich sogar für Hardcore-VDS-Befürworter einsehbar sein. Ist es aber nicht oder es ist einfach eine zu gute Gelegenheit zum Beispiel für Hans-Peter Uhl (CSU), bei der eigenen Klientel, frei von realen Konsequenzen, mit ein paar markigen Worten zu punkten. Bei der CSU scheint vollkommen egal zu sein, was man einführt – hauptsache, es steht Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherung drauf. Der Beschluss der Bundes-SPD sieht immerhin eine Differenzierung nach Datenarten und eine entsprechende Überarbeitung der EU-Richtlinie vor. Es ist also auch im Sinn der Bundes-SPD, die Entscheidung abzuwarten.

Wer sich aus diesen falschen Rechtseinschätzungen heraus darauf verlässt, dass die Vorratsdatenspeicherung schon nicht eingeführt werde, könnte sein böses Erwachen erleben. Die bisher rechtswidrigen Umsetzungen sind kein gutes Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung – nur für eine „bessere“. Und so prophezeit auch Patrick Breyer (PIRATEN) vom AK Vorratsdatenspeicherung: „Selbst wenn der Europäische Gerichtshof – wie wir alle hoffen – die unsägliche EU-Richtlinie kippt, wird sofort die Debatte über eine Wiedereinführung losgehen.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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