4. Juni 2014
NSA-Überwachungsskandal
Jetzt zügig weitere Ermittlungsschritte einleiten
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Generalbundesanwalt davon Abstand genommen hat, die Vorermittlungsverfahren in Sachen NSA komplett einzustellen.“ sagte Christian Flisek (SPD), Sprecher im NSA-Untersuchungsausschuss, nach dem der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt hinsichtlich der Ausspähung eines Mobiltelefons der Kanzlerin eröffnet hat. Er sehe dort einen Anfangsverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach Paragraf 99 Strafgesetzbuch. „Ich erwarte daher, dass der Generalbundesanwalt nun zügig alle erforderlichen Ermittlungsschritte wie Zeugenbefragungen, Sicherstellung und Auswertung von Beweismitteln ergreift, um diesen Anfangsverdacht weiter zu untermauern. Der Generalbundesanwalt sollte jetzt auch intensiv prüfen, wie er die Erkenntnisse von Edward Snowden in seine Ermittlungen einbeziehen kann. Eine unverbindliche Anfrage bei seinem Anwalt in Deutschland reicht da aus meiner Sicht nicht aus,“ sagte Christian Flisek weiter.
Hinsichtlich der massenhaften Erfassung von Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger sieht der Generalbundesanwalt bislang keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine konkrete Straftat hinsichtlich konkreter Personen oder Personengruppen. Seine Vorprüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. „Wir hoffen daher, dass im Zuge der weiteren Ermittlungen zur Ausspähung des Handys der Bundeskanzlerin Erkenntnisse gewonnen werden, die auch für ein mögliches Ermittlungsverfahren wegen der massenhaften Datenerfassung genutzt werden können,“ schloss Christian Flisek.