Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

15. Mai 2014

Rundfunk
NDR weiterentwickeln, Beitrag gerecht gestalten

Peter Eichstädt MdL
Peter Eichstädt MdL | Foto: Steffen Voß, CC BY-SA 2.0

In der aktuellen Sitzung des Landtages ist auch die Weiterentwicklung des NDR-Staatsvertrages debattiert worden. Dazu gibt es verschiedene Anträge zu Öffentlichkeit, Transparenz und Barrierefreiheit, die auf der Tagesordnung standen.

Die Fraktionen der Koalition aus SPD, Grünen und SSW geben der Landesregierung einige Aufträge mit in die Verhandlung über einen neuen NDR-Staatsvertrag:

  1. eine feste Regelung zur Informationsfreiheit im NDR unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetze der NDR-Länder,
  2. eine verbindliche Regelung zur Öffentlichkeit der Sitzungen des NDR-Rundfunkrates, die der Steigerung der Transparenz beim NDR und seinen Gremien dient,
  3. die Aufnahme einer Bestimmung, die eine angemessene Berücksichtigung von Fernseh- und Radiobeiträgen in dänischer und in friesischer Sprache in Schleswig-Holstein sowie interkultureller Programmangebote verankert,
  4. im Rahmen der Überprüfung der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates auch einen eigenen Sitz für die Minderheiten in Schleswig-Holstein im Rundfunkrat des NDR,
  5. die konsequente Weiterentwicklung des Angebotes für hör- und sehbeeinträchtigte Menschen (Untertitelung und Audiodeskription) sowie Angebote in leichter Sprache.

Zu dem Thema hat der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Peter Eichstädt gPeter Eichstädtockquote>Ich beginne mit dem Antrag der Piraten, die Anwendbarkeit des hamburgischen Transparenzgesetzes auf den NDR im NDR-Staatsvertrag festzuschreiben. Wir haben im Ausschuss bereits deutlich gemacht, dass wir ebenfalls Regelungen anstreben, die zu mehr Transparenz und Auskunftspflichten des NDR gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern führen. Wir wollen dies allerdings nicht statisch mit einem Bezug auf das Hamburger Transparenzgesetz regeln, sondern entsprechende Auskunftspflichten in den NDR-Staatsvertrag selbst schreiben. Dies hatten wir für eine Rundfunkanstalt von vier Bundesländern für angemessen und sachgerecht.

Wir haben deshalb einen Antrag vorgelegt, der zu diesem Punkt eine feste Regelung zur Informationsfreiheit im NDR unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetze der NDR-Länder fordert. Er verzichtet aber auf die statische Bindung an das Hamburger Gesetz.

Und wir haben dazu weitere Änderungsvorschläge aufgenommen, die im Koalitionsvertrag bereits angekündigt sind. So streben wir die Öffentlichkeit der Sitzungen des NDR-Rundfunkrates an, die der Steigerung der Transparenz beim NDR und seinen Gremien dient. Wir wollen weiter, dass eine angemessene Berücksichtigung von Fernseh- und Hörfunkbeiträgen in friesischer und dänischer Sprache in Schleswig-Holstein sowie interkulturelle Programmangebote verankert werden. Und wir streben an, bei der nächsten Änderung des NDR-Staatsvertrages auch einen Sitz für die Minderheiten in Schleswig-Holstein im Rundfunkrat zu etablieren. Und wir wollen, dass Angebote für hör- und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Angebote in leichter Sprache verstärkt Berücksichtigung in den Programmen des NDR finden.

Die Piraten haben diese Punkte in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen, wir werden dies im Ausschuss diskutieren.

Nun zu dem Antrag der FDP. „Versprechen einlösen, Mehreinnahmen an die Beitragszahler zurückgegeben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben Recht, der Landtag hat hierzu eine Resolution beschlossen, die eigentlich alles besagt. Übrigens auf Initiative der SPD-Fraktion. Warum Sie die hier noch einmal bestätigen wollen, weiß ich nicht.

Ich vermute ja, dass Sie das Prinzip der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht verstanden haben. Egal, was wir tun: Mehreinnahmen bekommt immer der Beitragszahler. Die Frage ist nur, auf welchem Weg. Sie unterstellen in ihrem Antrag, dass die Mehreinnahmen aus den Beiträgen den Anstalten zufließen. Das ist Unsinn. Die Mehreinnahmen, die jetzt entstanden sind, bekommt nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er bekommt weiter das, was die KEF – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes – im Auftrag der Parlamente als angemessenen Bedarf zur Erfüllung der ihm von den Ländern übertragenen Aufgaben ermittelt hat.

Wenn jetzt die Einnahmen aus den Beiträgen höher sind, bekommen davon die Anstalten keinen Cent und schon gar keinen Euro. Es gibt dann systematisch mehrere Möglichkeiten. Einige Beispiele:

  • Die Mehreinnahmen gehen in eine Rücklage und sorgen für Beitragsstabilität in den nächsten Jahren.
  • Die Mehreinnahmen werden sofort verwendet, um die Beiträge zu senken. Das würde dann aber bedeuten, dass der Rundfunkbeitrag möglicherweise schon bald wieder erhöht werden müssen.
    Oder man versucht eben genau das, was unsere Resolution sagt. Man wartet die in Auftrag gegebene Evaluation des neuen Beitragssystems ab und entscheidet dann über eine kluge Mischung aus

Beitragsreduzierung und Korrektur von Verwerfungen im System selbst. Und diese Verwerfungen gibt es. Eine haben Sie ja selbst genannt – nämlich die Berücksichtigung gewerblich genutzter KFZ. Aber es gibt aus der Sicht der Koalition andere wichtige Gruppen, wie zum Beispiel die ausländischen Studenten ohne Einkommen, die nicht befreit werden, nur weil sie kein Bafög bekommen, die Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Behinderungen und einige andere mehr.

Wir sollten die Evaluation der unabhängigen Kommission abwarten. Wenn das Ergebnis vorliegt, ist zu entscheiden, ob wir Beitragsstabilität anstreben, den Beitrag vorübergehend senken oder soziale Verwerfungen und offensichtliche Ungerechtigkeiten ausgleichen. Ich halte die Entscheidung der Ministerpräsidenten, schon jetzt einen Teil der erwarteten Einnahmen zur Reduzierung des Beitrags im Gießkannenverfahren zu verwenden, für – sagen wir mal – nicht alternativlos.

Der Antrag der FDP ist inhaltsleer, weil er nichts sagt, was wir nicht schon beschlossen haben. Er spielt mit der falschen Annahme, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei höherem Beitragsaufkommen auch mehr bekommen.

Bei der Verwendung der Mehreinnahmen steht für uns die Beseitigung von sozialen Ungerechtigkeiten im Vordergrund. Damit kommen die Mehreinnahmen auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, aber eben nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern zugunsten derer, die benachteiligt wurden.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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