Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

21. Juli 2014

Europa
Nichts gelernt aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung?

Birgit Sippel
Birgit Sippel

Innerhalb von einer Woche hat Großbritannien das Notstandgesetz DRIP (Data Retention and Investigatory Powers Bill) beschlossen, das am Freitag nach Unterzeichnung der Queen mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament ist schockiert: „Es kann nicht sein, dass so eine Gesetzgebung im Zeitraffer durchgewunken wird, wo der Europäische Gerichtshof gerade erst die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat!“

Der Gerichtshof hatte in seinem Urteil im April befunden, dass die Grundrechtseingriffe der europäischen Richtlinie unverhältnismäßig seien. Der Umfang der Datenerfassung sei zu groß, erfasse zu viele Menschen, die Zugangsberechtigten seien nicht ausreichend beschränkt, zudem fehle eine Zeitbeschränkung auf das Notwendige. Kurz: Die Richtlinie wurde für ungültig erklärt und zwar rückwirkend.

Birgit Sippel: „Die britische Regierung macht weiter als sei nichts passiert und argumentiert, sie bräuchten die Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung. Die massive Kritik von Datenschützern wurde einfach ignoriert.“ Kritisch sieht die Abgeordnete auch die Rolle der Kommission: „Als Hüterin der Verträge ist sie nun gefordert. Wenn die europäische Richtlinie mit europäischen Rechten und Werten unvereinbar ist, gilt dies auch für entsprechende nationale Gesetze. Frau Malmström muss nun Farbe bekennen.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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