Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

13. Mai 2014

Europa
Recht auf Vergessen: EuGH stärkt Bürgerrechte

Justitia
Justitia / https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Recht auf Vergessen. Einigermaßen überraschend ist das EuGH in seiner Entscheidung heute nicht der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt: Ein Spanier hatte geklagt, weil Google sich weigerte, eine Hinweis auf ihn aus seinem Index zu entfernen.Wie die ZEIT berichtet, ist Google nach dem Urteil verantwortlich für die Daten, die das Unternehmen sammelt und zur Verfügung stellt:

„Da Google als Suchmaschinenbetreiber allein über die Verarbeitung entscheide, erwachse daraus eine Verantwortung für die Suchergebnisse. Mit anderen Worten: In Zukunft ist nicht nur der Betreiber einer Internetseite für den Inhalt verantwortlich, sondern auch der Suchmaschinenbetreiber, der die Daten erhebt und verarbeitet.“

Wichtig ist auch der Aspekt, dass der EuGH festgestellt hat, dass Google Spanien zuständig gewesen wäre, auch wenn sich die Tochter nur um die Vermarktung kümmert. Das EuGH stärkt damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Google und ähnlich arbeitenden Konzernen.

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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