Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

9. April 2014

Schleswig-Holstein
Vorratsdatenspeicherung: „Zur Aufklärung schwerster Kriminalität auf Verbindungsdaten nicht verzichten“

Innenminister Andreas Breitner | Foto: Steffen Voß
Innenminister Andreas Breitner | Foto: Steffen Voß

In der Aktuellen Stunde zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung meldete sich auch SPD-Innenminister Andreas Breitner zu Wort. Anders als der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner sieht Andreas Breitner das Urteil als klaren Auftrag, jetzt eine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung anzugehen. Für dieses deutliche Abweichen von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde er vor allem von Rasmus Andresen von den Grünen kritisiert. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW ist ein eindeutiges Nein zur massenhaften Sammlung von Kommunikationsdaten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.

Hier die Rede im Volltext:

Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es eine verbindliche Grundlage für die rechtskonforme Ausgestaltung einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Ich begrüße den Richterspruch. Denn das Gericht hat nicht lediglich die EU- Richtlinie von 2006 für nichtig erklärt. Der EuGH hat zugleich ausdrücklich festgehalten, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten dem Gemeinwohl dienen kann – nämlich dann, wenn sie der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit der öffentlichen Sicherheit dient. Zitat EuGH: „Die nach der Richtlinie vorgeschrieben Vorratsspeicherung der Daten ist zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels geeignet.“ Zitat Ende.

Der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste.

Regelungen über Mindestspeicherfristen sind damit also nicht von vorneherein rechtswidrig. Der Polizei ist der Rückgriff auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Verbrechen nicht verbaut worden.

Die Luxemburger Richter haben mit ihrer Entscheidung den Weg zu einer Regelung aufgezeigt, in der individuelle Freiheit und öffentliche Sicherheit gleichermaßen ihren Platz haben.

Der vollständige Verzicht auf Verbindungsdaten wäre ein Verzicht auf Strafverfolgung und eine Teilkapitulation des Staates vor dem Verbrechen gewesen. Das kann nicht gewollt sein.

Der Preis, den wir bei einem vollständigen Verzicht auf den Rückgriff auf Verbindungsdaten zahlen, ist zu hoch.

Gerade bei schwerster Kriminalität mit schlimmen Folgen sollten Verbindungsdaten nutzbar sein. Hier sollten wir auf diesen Ermittlungsansatz nicht dauerhaft verzichten.

In Schleswig-Holstein wie auch bundesweit gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass es ohne den Rückgriff auf Verbindungsdaten nicht möglich gewesen wäre, schwerste Straftaten aufzuklären und die Täter zu verurteilen.

In der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landeskriminalamt wurde dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Beispiele zeigen: Verbindungsdaten sind für die Polizeiarbeit in der Informations- und Kommunikationstechnik genauso wichtig wie die DNA-Analyse.

Mit seiner Entscheidung hat der EuGH die rechtliche Seite eines verfassungsfesten und grundrechtskonformen Regelungskorridors ausgeleuchtet. Dank dieser Vorgaben kennen wir jetzt die Bedingungen für eine rechtssichere Regelung.

Die Politik hat jetzt die Aufgabe, diesen Korridor auszugestalten. Politik bedeutet, die Realität anzuerkennen. In unserem Fall gibt es zwei Realitäten: Ein Gerichtsurteil, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich erlaubt und ein polizeiliches Lagebild, das in bestimmten Fällen den Rückgriff auf Verbindungsdaten erfordert.

Dabei sehe ich zunächst die EU-Kommission in der Pflicht. Wir setzen auf eine europäische Lösung.

Ich habe vor, mich dabei entsprechend meiner fachlichen Auffassung aktiv zu beteiligen. Ich werde keine Neuauflage der Koalitionsdebatte aus dem vergangenen Jahr führen. Sie können das alles gerne noch einmal aufwärmen. Aber: Getretener Quark wird breit, nicht stark.

Ich bin weiterhin von der Vorratsdatenspeicherung als Mittel der Strafverfolgung überzeugt. Und ich werde mich dort, wo es der Koalitionsvertrag von mir verlangt, vertragstreu verhalten.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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Ein Kommentar

  1. W. Zimmermann sagt:

    Die anlasslose umfassende Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Das hat der Genosse Breitner verstanden. Auch das ist schon was. Also kein Sicherheitsradikalismus mehr. Kein genereller. Auch keiner, der die Probleme vermeidet. Denn eine Polizei, die alles abgreifen kann, dann aber mit iOS nicht zurechtkommt, die braucht nämlich keiner. Das ist ein Beispiel. Kluge Leute in Schleswig-Holstein wissen noch mehr Beispiele.
    Also:
    1. Wenn „anlasslos“ nicht geht, was ist dann ein „zureichender“ Anlass?
    2. Wenn „umfassend“ nicht geht, wie ist dann ein ein „guter“ Zuschnitt?
    Gilt da für unterschiedliche Sektoren Unterschiedliches?
    3. Wie kann man Vorratsdaten, die bei Privaten liegen, vor dem Zugriff von NSA und Mafia schützen? „Vertrauenswürdige und sichere Kommunikations-Infrastrukturen für Bürger und Wirtschaft“. Schon mal gehört? Ja, das sind die Fragen, die nun anstehen. Fleiß statt dicker Arme, das ist nun gefragt.
    Ein Rechtsstaat braucht eine kompetente Polizei, keine allmächtige.

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