Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

25. März 2014

Bundespolitik
ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Martin Dörmann | Pressefoto
Martin Dörmann | Pressefoto

Wie das Bundesverfassung (BVerfG) heute entschied, ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Fernsehrat und Verwaltungsrat des Senders verstoßen in ihrer Zusammensetzung gegen die Rundfunkfreiheit. MMartin Dörmann medien- und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte dazu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreterinnen und Vertreter in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung.“

Martin Dörmann sagte weiterhin: „Nach der spektakulären Ablösung von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur hatten die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg 2010 mit der Zielsetzung geklagt, eine stärkere Staatsferne in den ZDF-Aufsichtsgremien zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.“

Mit dem Urteil würde einerseits die Beteiligung staatlicher Vertreter in den Gremien grundsätzlich als zulässig und sinnvoll anerkannt, hierfür aber gleichzeitig eine klare Drittelgrenze eingezogen, um einen bestimmenden staatlichen Einfluss auszuschließen. Zugleich betone das Gericht den besonderen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine staatsferne und transparente Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei notwendig, wenn dessen demokratiestützende Funktion eines unabhängig-kritischen Rundfunks auch langfristig gewahrt bleiben solle.

„Dies ist ein wichtiges Urteil, das die Unabhängigkeit und die allgemeine Akzeptanz des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks weiter stärken wird. Wir unterstützen insbesondere auch die Vorgaben des Gerichts im Hinblick auf eine größere Transparenz der Gremienarbeit und die stärkere Dynamisierung der Gremienzusammensetzung im Hinblick auf die sich ständig ändernden gesellschaftlichen Realitäten,“ sagte Martin Dörmann.

2010 hatten die Staatskanzleien von Rheinland-Pfalz und Hessen versucht, auf politischem Weg eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages herbeizuführen. Sie waren jedoch an den unionsgeführten Bundesländern gescheitert, was ein mehrjähriges Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidlich gemacht hatte. Martin Dörmann: „Wir freuen uns, dass ein klares Urteil in dieser Angelegenheit ergangen ist, das nun von den Ländern zügig bis Mitte 2015 umgesetzt werden muss. Es sollte Anlass sein, auch die Zusammensetzung der Gremien in den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern zu überprüfen und – wo nötig – entsprechend den Vorgaben des Gerichts anzupassen.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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