Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

17. Mai 2015

Stellungnahme
Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!

Rechenzentrum
Server-Rack | Foto: Dennis van Zuijlekom - CC BY-SA 2.0

Totgesagte leben länger: Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung mit dem Verweis auf eklatante Grundrechtsverletzungen für ungültig erklärt. Sogar Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich damals gefreut, dass damit die Geschäftsgrundlage aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung entfallen sei. Doch seit Anfang April lebt das CDU-Prestigeprojekt wieder und nimmt wie die „Ausländer-Maut“ ihre unheilvolle Fahrt auf.

Dank der Veröffentlichung von netzpolitik.org und der anonymen Quelle des Entwurfs können wir endlich öffentlich über die konkreten Rahmenbedingungen zur erneuten Einführung der anlasslosen und flächendeckenden Speicherung von Kommunikationsdaten diskutieren.

Und wir sind besorgt. Mit der Gesetzesänderung wird ein fundamentales Prinzip der Rechtsstaates zu Grabe getragen: Jede und jeder kann und muss in einem Rechtsstaat sicher vor der staatlicher Ausforschung sein, solange sie oder er sich an die Rechtsordnung hält. Dies gilt insbesondere, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht bewiesen und der gewünschte Effekt fragwürdig ist.

Die Diskussion ist ohne Zweifel ideologisch aufgeheizt. Das ist in einer Demokratie kein Argument für einen schnellen und intransparenten Gesetzgebungsprozess. Stattdessen sollten alle Argumente abgewogen werden. Dabei kann auch nicht auf die bereits geführte Diskussion verwiesen werden. Denn gerade bei einem derart komplexen Thema können bereits einzelne Begriffe und Formulierungen weitreichende Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben. Die Erfahrung lehrt, dass schnelle Gesetzgebungsverfahren Regelungen hervorbringen, die am Ende unpraktikabel, unzureichend und im schlimmsten Fall verfassungswidrig sind.

Nicht nur in der SPD ist aus den vorgenannten Gründen die Kritik an diesem Gesetzgebungsvorhaben groß. Inner- und außerparteilich formiert sich der Widerstand gegen die geplanten Regelungen. Wir fordern eindringlich, diesen Widerstand ernst zu nehmen, die Gegenargumente ausreichend im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und eine breite öffentliche Diskussion zu forcieren. Zudem sollte der in derartigen Fragen häufig ausgeübte Fraktionszwang ausgesetzt und den Abgeordneten eine Entscheidung frei nach ihrem Gewissen erlaubt werden.

Misstrauen wächst – jetzt mehr Transparenz leisten!

Der Gesetzesentwurf ist Ergebnis einer Scheinsicherheitsdebatte der CDU. Mit einer anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten wird nicht nur das Vertrauen in das Beachten des Grundrechts der Vertraulichkeit der Kommunikation verletzt. Das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten ist das falsche Mittel zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Der Staat würde mit dieser Maßnahme einmal mehr das in ihn gesetzte Vertrauen der Öffentlichkeit in den verantwortungsvollen Umgang mit technischen Infrastrukturen und kritischen Daten gefährden. Die Affäre um die Spionage- und Ausforschungsaktivitäten des BND zeigt dies.

In der Öffentlichkeit wächst immer stärker das Misstrauen, dass staatliche Sicherheitsbehörden die verfassungsrechtlich gesetzten Schranken bei ihrer Tätigkeit nicht beachten. Dies kann im Ergebnis zu einer Krise der Sicherheitsbehörden führen, die viel gravierendere Auswirkungen hätte, als der Verzicht auf ein zweifelhaftes Instrument der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. 

Es ist Aufgabe der SPD, Aufbauarbeit gegenüber der Öffentlichkeit zu leisten, durch die Vertrauen in den Staat durch parlamentarische Kontrolle und zivilgesellschaftliche Transparenz zurückgewonnen wird. Dazu gehört auch, den Mut zu besitzen, populistische Forderungen zurückzuweisen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Placebo und wird die lediglich gefühlte Sicherheit nur solange verbessern, wie sich ihre Nutzlosigkeit nicht erweist. Zudem kann eine umfassende Speicherung der Nutzungsdaten dazu führen, dass die Gesellschaft das Potential der digitalen Kommunikation und der dahinter stehenden Chancen auf Teilhabe und Entwicklung nicht umfassend ausschöpft, weil die Nutzerinnen und Nutzer berechtigte Vorbehalte gegen diese Technologie hegen.

Die Zivilgesellschaft, die Parteien und vor allem die Basis der SPD hatten bisher kaum Gelegenheit, detailliert die geplanten Regelungen zu bewerten und zu diskutieren. Aber bereits jetzt fallen folgende Kritikpunkte auf:

  • Hinweise des Bundesverfassungsgericht wurden nicht berücksichtigt: Der aktuelle Referentenentwurf setzt immer noch nicht die klar formulierten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes um. Ein sicherer Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 100g Abs. 4 E-StPO) wird nicht gewährleistet. Eigentlich erforderliche Erhebungsverbote sind durch deutlich schwächere Verwertungsverbote ersetzt worden. Der grundsätzliche Fehler eines anlasslosen Grundrechtseingriffes bleibt bestehen und die erforderliche Eingrenzung auf konkrete Verdachts- und Risikomomente fehlt.
  • Richtervorbehalt wurde abgeschwächt: Die Auskunft zu Bestandsdaten erfolgt ohne Richtervorbehalt, umfasst aber weitaus mehr Daten als ursprünglich angedacht und notwendig. Hier wird wieder die Grenze zum Grundrechtseingriff überschritten, ohne wirksame Schutzmechanismen vorzusehen.
  • Rechtssystematische Fehler: Die bereits in der Fachpresse kritisierte Erweiterung um die Verfolgung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, stellt einen wesentlichen systematischen Fehler dar. Hier wird die Nutzung eines besonderen Tatmittels auf dieselbe Begründungsebene zu Straftaten mit erheblicher Bedeutung gestellt.
    [Ergänzung vom 18.05.2015: Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass diese Kritik sich auf § 100g Abs. 1 E-StPO bezieht. Dieser regelt nicht den Zugang zu den vorab anlasslos gespeicherten Nutzungs- und Verkehrsdaten. Jedoch zeigt er exemplarisch, dass es erforderlich ist, den Gesetzesentwurf genau zu analysieren und nicht vorschnell durch den parlamentarischen Prozess zu drücken.]    
  • Unbestimmte Normen: Der Entwurf enthält an einigen Stellen Regelungen, die nicht normenklar, unbestimmt und mit Rücksicht auf die Schwere des Grundrechtseingriffes nicht verhältnismäßig sind. Regelungen wie „soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“ oder  eine Maßnahme sei nur zulässig „wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre.“ wurden bereits durch das Bundesverfassungsgericht wegen verfassungsrechtlicher Mängel kritisiert. Derartige Fehler dürfen in keinem Fall Eingang in das Gesetz finden. Ein derartig tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte darf nur auf bestimmten, normenklaren und einer weiten Auslegung nicht zugänglichen Normen beruhen. 
  • Verletzung des Erforderlichkeitsprinzips: § 100g Abs. 2  E-StPO sieht vor, dass auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden darf, wenn „die Ausforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert“ wäre. Dies ist eine Abkehr vom verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Erforderlichkeitsprinzip. Der Staat muss grundsätzlich immer das mildeste und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger am wenigsten beeinträchtigende Mittel wählen, mit welchem das Ziel ebenfalls erreicht werden kann. Dieses Grundprinzip des Rechtsstaats wird missachtet und wirft damit grundsätzliche verfassungsrechtlichen Bedenken hervor.
  • Fehlerhafte und fehlplatzierte Statistik: Eine statistische Aufbereitung der Vorratsdatenspeicherung ersetzt keine gesellschaftliche Diskussion und vor allem parlamentarische Kontrolle. Die geplante Statistik erfasst nicht die relevanten Aspekte der Vorratsdatenspeicherung und ist insbesondere nicht geeignet, die oben dargestellten Unschärfen und Fehler im Gesetzesentwurf zumindest durch nachträgliche Aufdeckung zu mindern.
  • Unzureichende Festlegungen zur Datensicherheit: Die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten unterliegen einem sehr hohen Schutzbedarf. Die Regelungen im aktuellen Gesetzesentwurf sind vollkommen unzureichend und bleiben deutlich hinter dem Sicherheitsniveau zurück, welches die Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen für Ihre sonstige und in vielen Fällen weniger kritische Datenverarbeitung bereits festgelegt haben.

Die mangelhafte Konformität mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist bereits jetzt erkennbar. Das Gesetzgebungsverfahren muss gestoppt werden.

Breite Beteiligungsverfahren sind notwendig

Die Herausforderungen der Strafverfolgung in der digitalen Gesellschaft brauchen eine neue und fortschrittliche Diskussion, für die die SPD als eine der Zukunft zugewandte Partei steht. Innovative Technologien fordern auch ein Neu- und Umdenken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Um diese Diskussion zu führen, müssen die in anderen Bereichen der Partei erfolgreich praktizierten, breiten Beteiligungsverfahren auch in dieser Frage angewandt werden.

Die SPD muss aus der Mitte des Parlaments heraus moderne Strafverfolgungsansätze finden. Dazu gehört auch die Frage, ob die derzeitigen Konzepte, personellen und technischen Kapazitäten und Ausbildung der in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr tätigen Beamtinnen und Beamten den aktuellen Wissensstand und der technologischen Entwicklung entsprechen. Hierzu müssen Sachverständige angehört und ergebnisoffen neue, konkrete Vorschläge erarbeitet werden.

Daraus muss die SPD ihre Position zur Strafverfolgung und Prävention in der digitalen Gesellschaft weiterentwickeln.  Dann wissen wir auch, welche Maßnahmen angemessen und wirksam umgesetzt werden können, ohne die Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung über Bord zu werfen.

Die Aufgabe der SPD in der Regierungsverantwortung darf es nicht sein, lediglich die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Vielmehr ist es Aufgabe der SPD, durch Gesetzgebung eine innovative und objektiv bessere Strafverfolgung in der digitalen Gesellschaft zu erreichen. Die Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert.

Es ist Zeit für eine neue Analyse und einen neuen gesamtgesellschaftlichen Konsens. Die Zukunft unserer europäischen Gesellschaft liegt in der Vernetzung und vertrauenswürdiger Kommunikation. Industrie 4.0 und die Chancen einer digitalen Wirtschaft können nur Wirklichkeit werden, wenn das bereits in vorherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägte Menschenbild gelebt wird und werden kann.

Europäische Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Gefühl einer dauerhaften Überwachung im digitalen Raum des Internets stehen, werden ihre Grundrechte nicht wahrnehmen, keine teilhabeorientierte und stabile Bürgerkultur entwickeln und bei der digitalen Abbildung einer aufgeklärten Zivilgesellschaft keinen Beitrag leisten.

Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft fordert alle SPD-Abgeordneten auf, sich einer neuen, innovativen Diskussion zur Strafverfolgung in der digitalen Gesellschaft zu stellen und bereits mehrfach gescheiterte, fragwürdige Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung endlich zu den Akten zu legen.

Anke Johanßon (anke@akdigitalegesellschaft.de)
Moritz Karg (moritz@akdigitalegesellschaft.de)
Sven Thomsen (sven@akdigitalegesellschaft.de
Steffen Voß (kontakt@kaffeeringe.de)

AK Digitale Gesellschaft

Der Landesarbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ bereitet im Dialog mit Expertinnen und Experten die Positionierung der SPD Schleswig‐Holstein im Bereich der Digitalisierung vor. Dabei werden die Chancen und Herausforderungen technischer Entwicklung diskutiert und in der Folge — am Wohl der Menschen orientiert — in die richtigen Bahnen gelenkt.

More Posts - Website

Follow Me:
Twitter

Schlagwörter: , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert