2. Juli 2015
Mobilität
Digitalisierung kann neue Chancen für den Taximarkt bieten
- By: Emanuele - CC BY-SA 2.0
Die Digitalisierung macht auch vor der Personenbeförderung nicht halt. Taxiunternehmen und neue Anbieter wie Wundercar oder Uber bringen den Markt in Bewegung. Zur Debatte stehen Änderungen des rechtlichen Rahmens.
„Alternative Beförderungsmodelle zum klassischen Taxigewerbe gibt es schon lange,“ sagte Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. „Die Konzepte der neuen taxiähnlichen Vermittlungsdienste unterscheiden sich vor allem in ihrer Erwartung, Gewinn mit dem Betrieb der technischen Plattform zu machen. Vor allem die Plattformdienste fordern die Senkung von bürokratischen Markteintrittsbarrieren. Solche Hürden wären zum Beispiel Konzessionen, Betriebs- und Beförderungspflicht, Ortskenntnisprüfungen und Führungszeugnisse.
Der Markt für Personenbeförderung ist reguliert, weil er einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen muss. Einige der gesetzlichen Grundlagen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind sicher diskussionswürdig. Nicht mehr zeitgemäße Regeln sind zu ändern. Man muss aber alle Interessen berücksichtigen: den Wunsch, neue Geschäftsfelder zu erschließen und die Bedürfnisse der Bevölkerung.
Der SPD-Bundestagsfraktion geht es bei allem Reformwillen auch darum, dass wir den berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf verlässliche Mobilitätsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, ernst nehmen. Mobilität, auch außerhalb der Großstädte, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen. Es geht uns aber auch um faire Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe.
Eine Anpassung von Gesetzen muss möglich sein, wenn sie zu einer Verbesserung des Angebots führt. Es geht nicht nur um Komfort und Preis, sondern auch um die Verlässlichkeit. Im ländlichen Raum wie in Ballungsgebieten muss die Möglichkeit bestehen, Fahrdienste in Anspruch zu nehmen. Gerade in Deutschland mit seiner ausgeprägt regionalen Struktur erfordern Änderungen dieses Rechtsrahmens besondere Umsicht. Die Digitalisierung bietet große Chancen, Angebote zu verstärken und gleichzeitig Trends der Sharing-Economy positiv zu nutzen.“