16. Dezember 2015
Datenschutz
Eine neue Ära im Grundrechtsschutz
Durchbruch bei Verhandlungen zum Datenschutz-Paket: Nach jahrelangem Ringen haben sich Rat, Kommission und EU-Parlament am Dienstagabend auf einen Text zur Datenschutz-Verordnung sowie zur Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz geeinigt. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament, sieht in dem Text einen guten Kompromiss: „Trotz konservativer Torpedierungsversuche legen wir heute den Grundstein für den digitalen Grundrechtsschutz in Europa – und zwar sowohl im öffentlichen und privaten Bereich als auch in der Strafverfolgung.“
Die bis jetzt gültige Richtlinie aus dem Jahr 1995 mündete in einem Flickenteppich aus 28 nationalen Regelwerken. Damit ist nun Schluss: „Wir geben dem Nutzer Kontrolle über sein digitales Leben zurück“, so Birgit Sippel, „etwa durch strenge Regeln zur Einwilligung in die Datenverarbeitung. Das sogenannte Marktortprinzip ist eine Revolution für den Verbraucherschutz. Künftig ist es egal, ob ein Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat: Der Verbraucher kann sich immer auf EU-Recht berufen.“Zudem wird der Nutzer besser informiert, kann Informationen leichter löschen lassen, beziehungsweise sie von einem Anbieter zum nächsten übertragen. Strafen für Missverhalten sollen bis zu vier Prozent des jährlichen Jahresumsatzes umfassen. „Hohe Strafen schaffen den nötigen Anreiz für Unternehmen, dem Grundrecht auf Datenschutz auch in der Praxis Geltung zu verschaffen“, so Birgit Sippel. Zusätzliche Sicherheit schafft die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald sensible Daten verarbeitet oder Daten im großen Stil gesammelt werden. Der Verbraucher kann sich zudem bei Problemen an die Datenschutzbehörden seiner Wahl wenden, unabhängig davon, in welchem EU-Land der Anbieter seinen Sitz hat. „Fälle, wie der des Österreichers Maximilian Schrems, der bis nach Irland gehen musste, um gegen die Machenschaften von Facebook zu klagen, müssen endlich der Vergangenheit angehören“, so Birgit Sippel.
Der Sozialdemokratin war es besonders wichtig, in der parallel verhandelten Datenschutz-Richtlinie strenge Regeln für Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf personenbezogene Daten zu schaffen: „Zur Unschuldsvermutung gehört, dass die Daten von Beschuldigten während strafrechtlicher Ermittlungen sowie im notwendigen Umfang auch nach einem möglichen Urteil geschützt werden. Gleiches gilt für die Rechte von Zeugen und Opfern. Ein weiterer Ausbau der europäischen Kapazitäten zur Strafverfolgung – gerade mit Blick auf die Debatten zur inneren Sicherheit – kann nur auf Grundlage robuster grundrechtlicher Mindeststandards erfolgen“, so Birgit Sippel. Der Innenausschuss muss das Paket noch am Donnerstag bestätigen, bevor es voraussichtlich im Januar im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt wird. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Regelungen umzusetzen.