Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

5. August 2015

Bürgerrechte
Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org hätte nie eröffnet werden dürfen

Johannes Fechner
Johannes Fechner | Foto: spdfraktion.de (Susie Knoll / Florian Jänicke)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Generalbundesanwalt Range entlassen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner begrüßt die Entscheidung: „Die Entscheidung von Justizminister Maas, Generalbundesanwalt Range zu entlassen, ist richtig. Das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org hätte nie eröffnet werden dürfen, weil keine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik vorlag. Das ist aber Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Landesverrat.“

Johannes Fechner sagte weiter: „Neben dieser Fehleinschätzung war es eine absolute Frechheit, die völlig berechtigte Kritik von Minister Maas als unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz zu verunglimpfen. Diese völlig überzogene Kritik macht Range untragbar. Maas hat konsequent die Pressefreiheit geschützt.

Es ist zu prüfen, den Straftatbestand des Landesverrates um eine Schutzklausel für Journalisten zu erweitern, um ähnlich wie in § 201a Abs. 4 StGB sicher zu stellen, dass der für eine Demokratie unverzichtbare kritische Journalismus nicht unter dem Vorwand des Landesverrates eingeschränkt werden kann.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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Ein Kommentar

  1. Alex sagt:

    Warum sollte die Ausnahme nur für die Journalisten gelten und nicht auch für Blogger?

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