Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

5. März 2015

Datenschutz
EU-Datenschutzreform: Kein Aufweichen der Datenschutzgrundprinzipien

Gerold Reichenbach
Gerold Reichenbach

Wenn sich in der nächsten Woche die EU-Justizministerinnen und -minister in Brüssel treffen, werden sie auch wieder über die Datenschutz-Grundverordnung sprechen. „Die Datenschutzgrundprinzipien dürfen nicht aufgeweicht werden,“ fordert Gerold Reichenbach als zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und verweist dabei auf den Koalitionsvertrag.

Dort haben CDU/CSU und SPD vereinbart:

„Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden wollen wir bewahren. Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbemuss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf.

Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird“

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung allen Versuchen im Rat entgegentritt, Grundprinzipien des Datenschutzes zu Lasten der Nutzer und Verbraucher aufzuweichen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Einwilligungsvorbehalt in der Verordnung gewahrt bleiben müssen. Die nun auf dem Tisch liegenden Änderungswünsche zu diesen in der Verordnung enthaltenen Grundsätzen widersprechen dem absolut. Die Unterstützung dieser Forderungen wäre nicht nur in völligem Gegensatz dazu, was die Koalition zur europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbart hat, sondern nähme auch das Scheitern der Verordnung in Kauf“, sagt Gerold Reichenbach.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

More Posts - Website

Follow Me:
TwitterFacebookGoogle PlusFlickr

Schlagwörter: , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert