Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

20. März 2015

Stellungnahme
Freie Bürgernetze brauchen Rechtssicherheit – Weg mit der Störerhaftung!

Sven Thomsen, Sprecher des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft
Sven Thomsen, Sprecher des AK Digitale Gesellschaft | Foto: Steffen Voß, CC BY-SA 2.0

„Wir begrüßen, dass der Landtag freie Bürgernetze unterstützt. Das allerdings ist nur eine halbe Lösung. Die freien Bürgernetze haben weiterhin mit rechtlicher Unsicherheit zu kämpfen. Die Große Koalition in Berlin ist gefordert, ihren Koalitionsvertrag umzusetzen und die Störerhaftung analog zu Accessprovidern zu regeln,“ erklärt Sven Thomsen, Sprecher des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der heutigen Entscheidung des Landtags, den Aufbau freier WLANs durch eine untentgeltliche Nutzung von landeseigenen Gebäuden zu unterstützen.

„Ein freier, unbeobachteter, zensurfreier und ungehinderter Zugang zu Informationen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Fortentwicklung der digitalen Gesellschaft. Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft begrüßt, dass auf einen gemeinsamen Antrag der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der Piraten und des SSW hin die Landesregierung den Aufbau eines freien WLAN-Netzwerkes auf landeseigenen Immobilien unterstützen wird.

Störerhaftung ist Rechtunsicherheit für freie Bürgernetze

Hiermit ist ein erster, wichtiger Schritt getan, um die durch die ehrenamtliche Initiative von Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile in vielen Städten unter dem Namen „Freifunk“ aufgebauten freien WLANs besser zu unterstützen. Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft bietet für alle Gliederungen der SPD Schleswig-Holstein Beratung und Unterstützung an, um in Zusammenarbeit mit lokalen Freifunk-Initiativen den Ausbau freier Netze zu fördern.

Vielerorts bieten Freifunk-Netze auch einen Zugang in das Internet an. Damit das – bei der derzeitigen Rechtslage zur „Störerhaftung in Deutschland“ – zuverlässig legal ist, werden für den Zugang bisher vielfach Umweg-Lösungen gewählt. Bei diesen wird der Weg ins Internet über einen ausländischen Zugang geführt. Diese Zugänge liegen vielfach in EU-Drittländern. Dann gilt für die Internet-Nutzung das dortige Internet-Recht, – und nicht die deutsche „Störerhaftung“. Dafür ist in solchen Drittländern aber vielfach ungewiss, wie es am dortigen Internet-Zugangspunkt um die Integrität und Vertraulichkeit des Datenverkehrs bestellt ist. Im Ergebnis führt diese Situation deshalb dazu, dass Freifunk-Initiativen engagierter Bürger entweder beträchtliche Störerhaftungs-Risiken eingehen, wenn sie den Umweg über das Ausland vermeiden. Oder, dass die Freifunk-Initiative – bei einer Umweg-Lösung über das Ausland – zwar die Störerhaftung „los ist“, dass dafür aber die Nutzer von Freifunk-WLANs unnötige Risiken für die Integrität und Vertraulichkeit ihres Datenverkehrs in Kauf nehmen müssen.

Die aktuellen Bestrebungen zur Änderung der Störerhaftung verbessern die Zwickmühlen-Situation nicht. Denn nach dem jetzigen Entwurf wird es nur Unternehmen erlaubt, was Bürgerinnen und Bürger dagegen weiterhin verwehrt bleiben soll: Freien, ungehinderten Informationszugang bereitzustellen.

Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft fordert deswegen, das fragwürdige Konstrukt der Störerhaftung durch klare gesetzliche Vorgaben endlich abzuschaffen. Nur so wird Rechtssicherheit für alle Betreiber öffentlicher WLANs erreicht.“

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