Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

14. Oktober 2015

Urheberrecht
Hamburger Note: „Weil sich etwas ändern muss“

Buchscanner
Ein Buch wird digital zugänglich gemacht | Foto: hardwarehank - CC BY-SA 2.0

Ungeklärte Rechtsfragen erschweren es Museen, Bibliotheken und Archiven unser kulturelles Erbe digital zu bewahren und zugänglich zu machen. Mit der „Hamburger Note“ wollen namhafte Vertreterinnen und Vertreter deutscher Kulturinstitutionen und Rechtsexperten auf die Probleme hinweisen.

Zentral weist die Hamburger Note darauf hin, dass das Hauptproblem darin liegt, dass es für die Archive, Bibliotheken und Museen keine generellen Regeln gibt – für jedes einzelne Objekt, ob Bestseller Buch oder privates Foto müssen die Rechte vor einer Veröffentlichung geklärt werden.

„Wenn die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollen, bedarf es aber gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für alle öffentlichen Gedächtnisinstitutionen eine rechtliche Einzelfallprüfung entbehrlich machen und grundsätzlich eine Sichtbarmachung von Beständen im Internet ermöglichen.“

Der Aufwand für die rechtlichen Fragen steht in keinem Verhältnis. Ohne eine Lösung könnten wichtige Zeugnisse des kulturellen Erbes weiter aus Gründen der rechtlichen Unsicherheit nicht digital genutzt werden. Die Unterzeichner befürchten „eine bedenkliche Verzerrung unseres Geschichtsbildes“.

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Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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