Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

21. Mai 2015

Bundespolitik
Lothar Binding: Warum der SPD-Abgeordnete die Vorratsdatenspeicherung ablehnt

Lothar Binding
Lothar Binding | Foto: lothar-binding.de

Der Heidelberger SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding erklärt in einem sechs-seitigen Papier, warum er der Vorratsdatenspeicherung auch in ihrer neuen geplanten Form nicht zustimmen wird. Zwar habe Justizminister Heiko Maas (SPD) der Union das Maximum an Datenschutz abgerungen. „Gleichwohl werde ich einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch – Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist von Kommunikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen“, schreibt Lothar Binding.

In seiner Erklärung führt Lothar Binding aus, dass mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Richtline über die Vorratsdatenspeicherung die Geschäftsgrundlage für die Passage im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU 2013 entfallen ist. Dort sprechen die Koalitionspartner davon, die Richtlinie umzusetzen, um Strafzahlungen zu verhindern.

Lothar Bindings Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die (…) Unbefangenheit der Kommunikation. Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbeobachteter Kommunikation (…).“

„Terroristen hätten ihr Ziel erreicht“

Leicht macht es sich Lothar Binding nicht: „Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt natürlich Risiken. Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht werden, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können. Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung überhaupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausame Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt. Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre, als durch terroristische Gefahren. Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: Die Einschränkung unser er Freiheit durch Angst und permanente Überwachung.“

Die vollständige Erklärung gibt es als Download auf der Homepage von Lothar Binding.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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