Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

4. März 2015

Glasfaserausbau
Mehr Geld für Breitbandausbau sichern

Martin Dörmann | Pressefoto
Martin Dörmann | Pressefoto

Mit der Einigung innerhalb der Koalition auf ein Milliardenpaket für Kommunen, Verkehrswege und schnelles Internet wird ein großer Sprung beim Ausbau der digitalen Infrastruktur möglich, um die Ausbauziele der Großen Koalition umzusetzen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es:

„Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben“

Martin DMartin Dörmanndiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Minister Dobrindt muss nun die einmalige Chance nutzen, durch entsprechende Festlegungen in seinem Ministerium bzw. Absprachen mit dem Bundesfinanzminister insgesamt mindestens drei Milliarden Euro für den Breitbandausbau zu sichern.“

Die digitale Spaltung zwischen Ballungsräumen und unterversorgten ländlichen Räumen müsse endgültig überwunden werden, fuhr Martin Dörmann fort. In den Koalitionsverhandlungen hatte sich die damalige Arbeitsgruppe Wirtschaft auf jährlich eine Milliarde Euro Fördermittel für den Breitbandausbau verständigt. Das wären – nach einer einjährigen Umsetzungsfrist – etwa drei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode gewesen. Erst in der letzten großen Runde war dieser Finanzierungsteil alleine wegen der begrenzten Finanzmittel gekippt worden. Nun kann die ursprüngliche Zielsetzung doch noch erreicht werden.

Digitalen Dividende II

Voraussetzung ist, dass gut ein Drittel der jetzt festgelegten zusätzlichen 4,35 Investitionsmittel im Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur, also mindestens 1,5 Milliarden Euro, für Breitbandprogramme gewidmet werden. Bereits mit den Ländern festgelegt ist die entsprechende Verwendung der gemeinsamen Einnahmen aus der so genannten „Digitalen Dividende II„. Hinzukommen muss noch die Verwendung der Versteigerungserlöse in den anderen Frequenzbereichen, die in 2015 zur Vergabe durch die Bundesnetzagentur stehen (900- und 1800-MHz-Bänder). Die Mindestgebote hierfür liegen bei knapp 900 Millionen. Da es sich um eine Versteigerung handelt, ist auch ein höherer Betrag möglich, der für diese Frequenzbereiche alleine in den Bundeshaushalt fließt.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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