1. September 2015
Bundespolitik
Online-Petitionen: Arbeit des Parlaments verbessert
- Forum des Bundestags für Online-Petitionen
Öffentliche Petitionen haben die parlamentarische Arbeit und die Demokratie verändert. Seit zehn Jahren haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, beim Bundestag eine Petition einzureichen. Die SPD-Bundestagsfraktion will das parlamentarische Petitionsrecht weiter stärken und entwickeln.
Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion sagt: „Seit September 2005 kann jeder eine Öffentliche- oder eine Online-Petition beim Bundestag einreichen. Es war die damalige rot-grüne Koalition, die sie eingeführt hat. Die Idee entstand während eines Besuchs des Petitionsausschusses beim Schottischen Parlament. Das Schottische Parlament hatte ein solches System und sammelte damit gute Erfahrungen. Das Ziel der Öffentlichen Petitionen war es, Menschen stärker an der politischen Willensbildung zu beteiligen und sie in das parlamentarische Geschehen einzubinden. Die Online-Petition ermöglichte, Petitionen auch per Internet einzureichen. Bis zum 1. September 2005 war dies nur per Brief möglich.
Öffentliche Petitionen haben die parlamentarische Arbeit und die Demokratie verändert. Sie platzieren Themen direkt in den Petitionsausschuss hinein und zwingen die Politik, sich mit den Themen zu beschäftigen. Als Beispiele können die Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten mit mehr als 134.000 Mitzeichnungen genannt werden, die Petition von Hebammen gegen die Erhöhung ihrer Haftpflichtversicherung mit mehr als 105.000 Mitzeichnungen oder die Petition zur Überprüfung und Reformierung der Gema mit mehr als 106.000 Mitzeichnungen.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in Petitionen noch mehr politisches Potential. Ihre Bedeutung in der Parlamentsarbeit steigt. Sie führen zu Gesetzesänderungen. Sie sind ein politisches Instrument der Bürgerbeteiligung. Das parlamentarische Petitionsrecht muss weiter entwickelt werden.“