Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

2. März 2015

Störerhaftung
SPD-Netzpolitiker: Die Störerhaftung muss weg!

Marc Jan Eumann
Marc Jan Eumann | Foto: Tim Bartel - CC BY-SA 2.0

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet mit dem Fortschritt der Informationstechnologien voran. Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben ist jedoch ein ortsunabhängiger und kostengünstiger Zugang zum Internet,  erklären der Vorsitzende der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD, Marc Jan Eumann, sowie das für Netzpolitik zuständige Vorstandsmitglied Lars Klingbeil zur Debatte über einen Wegfall der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Hotspots.

Die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD fordert deshalb eine Änderung des Telemediengesetzes, die klarstellt, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden. Vielmehr sollten alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Funknetzen als so genannte Accessprovider gleichgestellt werden mit großen Kommunikationsanbietern, die nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Klar lehnen wir es ab, die Haftungsbefreiung auf einen namentlich im Voraus bestimmten Nutzerkreis zu beschränken oder private WLAN-Netze verpflichtend zu registrieren.

Wir sehen es als Aufgabe der Politik, möglichst allen Menschen einen Zugang zur digitalen Teilhabe zu ermöglichen. Kabelgebundene Breitbandverbindungen wie DSL oder TV-Kabel bieten nur ortsgebunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die mobile Versorgung mit Breitband über die Mobilfunkstandards UMTS oder LTE ist in ländlichen Regionen oftmals nur unzureichend vorhanden und stößt in gut erschlossenen Ballungsgebieten häufig an Kapazitätsgrenzen.

Die freiwillige Öffnung privater und öffentlicher WLAN-Netze bietet die Chance, einen einfachen und kostengünstigen Zugang ins Netz zu schaffen. Bislang ist der Großteil der WLAN-Netze in Deutschland aber der Öffentlichkeit verschlossen. Die Funknetz-Betreiber sehen sich durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH der Gefahr von Regressforderungen ausgesetzt, da WLAN-Betreiber als sogenannte Störer für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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