Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

18. März 2015

Wirtschaft
Verbot von UberPop in Deutschland ist konsequent

Uber
Uber |Foto: 5chw4r7z - CC BY-SA 2.0

Das Landgericht Frankfurt hat heute im Hauptverfahren ein deutschlandweites Verbot für Uber ausgesprochen. Betroffen ist davon die Beförderung von Fahrgästen durch Privatpersonen über die Plattform UberPop. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dieser Entscheidung eine Stärkung zur Einhaltung sozialer Standards im Beförderungsgewerbe und des Personenbeförderungsgesetzes.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin: „Die Firma Uber hatte in der Vergangenheit deutsche Sozialstandards und das Personenbeförderungsgesetz mit Füßen getreten. Über die Variante UberPop sollen Privatpersonen Fahrgäste transportieren, ohne dabei soziale und sicherheitsrelevante Standards einzuhalten. Auch der Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins wurde seitens Uber als nicht relevant für die Uber-Fahrenden erachtet. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt Start-ups und ihre Innovationen, aber weder Sozialdumping bei den Fahrenden noch eine unsichere Rechtsstellung der Fahrgäste dürfen die Folge sein.

Wir begrüßen daher die heutige Entscheidung des Frankfurter Landgerichts zum deutschlandweiten Verbot von UberPop. Dies stärkt die Einhaltung sozialer Standards im Beförderungsgewerbe und das Personenbeförderungsgesetzes im allgemeinen. Der Mindestlohn gilt deutschlandweit und darf nicht durch derartige intransparente Scheinselbständigkeitsmodelle unterwandert werden.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

More Posts - Website

Follow Me:
TwitterFacebookGoogle PlusFlickr

Schlagwörter: , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert