11. März 2015
Europa
Verbreitung von Bildern sexuellen Missbrauchs im Internet bekämpfen
- Birgit Sippel | Foto: SPD / Susi Knoll
Bereits im Dezember 2011 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet mit dem Ziel, anhand gemeinsamer europäischer Bestimmungen die Verbreitung von Bildern des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu bekämpfen. Zudem sollte sie den Behörden helfen, Täter besser zu verfolgen – auch wenn die Straftaten außerhalb der EU begangen wurden. Doch obwohl die Frist zur Umsetzung bereits im Dezember 2013 abgelaufen ist, hat mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten die Richtlinie nicht umgesetzt. Mit einer am Mittwoch verabschiedeten Resolution will das Europäische Parlament nun Druck machen.
Birgit Sippel, SPD-Europaabgeordnete und innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament: „Es ist unerträglich, dass nationale Regierungen die von ihnen selbst beschlossenen Gesetze nicht umsetzen – und das gerade wenn es um Verbrechen an Kindern geht. Gegen zehn Staaten läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.“
In der Resolution fordern die Europaparlamentarier die sofortige Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten. Das EU-Parlament will dann in einem Bericht den Stand der Umsetzung überprüfen. Darüber hinaus betont das Parlament erneut die sozialdemokratischen Kernforderungen aus der ursprünglichen Richtlinie: Strafrechtlich verbotenes Material muss, wenn möglich, umgehend entfernt statt lediglich blockiert werden. Dabei müssen die Internetdienstanbieter auf Basis rechtsstaatlicher Grundsätze direkt und umfassend an die Strafverfolgungsbehörden berichten. Die abschließende Strafverfolgung darf ausschließlich bei den staatlichen Behörden liegen.
Um gerade die empfindlichen Daten von Kindern zu schützen, fordern die Abgeordneten in ihrer Resolution zudem, dass die EU-Datenschutzreform endlich vorankommt. „Die nationalen Regierungen treten seit Jahren bei der Datenschutzreform auf die Bremse und versuchen sie zu verwässern“, so Birgit Sippel weiter.
Die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der sogenannten Kinderpornographie von Dezember 2011 führt einheitliche Definitionen und Strafmaße ein. Darüber hinaus will die Richtlinie die Verbrechensprävention und den Schutz der Opfer stärken. So nimmt etwa die Richtlinie das sogenannte Cyber-Grooming, also die Kontaktaufnahme zu Kindern im Internet als Straftat auf. Zudem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Medienkompetenz insbesondere für Kinder zu stärken, damit sie Chancen nutzen und Gefahren rechtzeitig erkennen können. Ende dieses Jahres muss die EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Richtlinien-Umsetzung vorlegen.