10. August 2015
Bürgerrechte
Verfahrenseinstellung gegen netzpolitik.org war überfällig
- Markus Beckedahl | Foto: Markus Henkel - CC BY-SA 2.0
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org eingestellt. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Paragrafen 93 Strafgesetzbuch (StGB) handelt und auch Vorsatz nicht gegeben ist. Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Verfahrenseinstellung gegen netzpolitik.org.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Wir begrüßen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Journalisten von netzpolitik.org als überfällig. Ein Verrat von Staatsgeheimnissen ist nicht gegeben. Ein Landesverrat durch die beiden Journalisten liegt damit nicht vor. Justizminister Heiko Maas hat alles richtig gemacht.
Trotzdem gilt es nach wie vor, tatsächliche Sicherheitslücken und mögliche Lecks in den zuständigen Behörden zu finden und zu schließen. Die Ereignisse der vergangenen Tage sollten wir zum Anlass nehmen, die Vorschrift über den Landesverrat dahingehend zu prüfen, ob der Begriff des Staatsgeheimnisses ausreichend definiert ist und ob es auch hier wie bereits in anderen Vorschriften des Strafgesetzbuches eine besondere Schutzklausel für Journalisten geben sollte.“