8. Juni 2015
SPD
Vorratsdatenspeicherung: Das wird der Kompromiss-Vorschlag des Parteivorstands
- Willy Brandt Haus in Berlin. Sitz des SPD-Parteivorstands | Foto: Steffen Voß, Himmel: GIMP
Mit dem Antragsbuch zum Parteikonvent am 20. Juni liegt nun auch die Basis für einen Initiativantrag des SPD-Parteivorstands zur Vorratsdatenspeicherung vor. Über 100 SPD-Gliederungen hatten sich an den kleinen Parteitag gewendet, um der Vorratsdatenspeicherung eine Absage zu erteilen. Initiiert hatte der D64 e.V. den Massenantrag mit einem Mustertext.
Auf ihrer Sitzung am 31. Mai hatte die Antragskommission alle Anträge gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Ablehnung empfohlen, den Parteivorstand aber aufgefordert, der Diskussion genügend Raum zu geben und „weitergehende Informationen“ (Seite 115) beschlossen, auf deren Basis der Parteivorstand einen Initiativantrag einbringen solle.
Die „Informationen“ beschreiben die Anforderungen des SPD-Parteitagsbeschlusses von 2011, und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Sie sollen darlegen, wie der aktuelle Gesetzentwurf diesen Anforderungen entspricht und sie halten fest:
„Der vorgelegte Gesetzentwurf greift die allermeisten Argumente der Kritiker einer Höchstspeicherpflicht auf. Er erfüllt die Vorgaben aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH. Vor allem hat er aber noch einmal die Anforderungen in erheblichem Maße verschärft, die wir auf dem Parteitag 2011 an ein solches Ermittlungsinstrument geknüpft haben:
- Speicherfrist unter 3 Monaten mit 4 Wochen bzw. 10 Wochen.
- Für die sensiblen Daten wird eine Löschverpflichtung eingeführt. Anträge Empfehlungen der Antragskommission 118
- Eine Datenart (Email) wird komplett ausgenommen.
- Der Abruf der besonders sensiblen Standortdaten wurde nochmals verschärft: Abgerufen werden dürfen nur noch die verpflichtend gespeicherten Standortdaten innerhalb von vier Wochen und nur bei Verdacht auf eine Straftat aus dem eng umrissenen Straftatenkatalog. Dies ist auch eine klare Verbesserung zum Status Quo. „
Im Fazit fordern die „weitergehenden Informationen“ die Vorratsdatenspeicherung in der Form, wie sie heute als Gesetzentwurf vorliegt.
Die Antragskommission besteht zu einem Teil aus Mitgliedern des Parteivorstands und aus jeweils einer Person aus den Landesverbänden. Ihre Aufgabe ist im Organisationsstatut der SPD nicht näher definiert. Sie gleicht in der Regel die vorliegenden Anträge mit der aktuellen Beschlusslage ab, fasst Anträge zusammen und ordnet sie.
Ein Kommentar
[…] Mit dem Antragsbuch wurden "weitergehende Informationen" verschickt, die Initiativantrag des Parteivorstands werden. […]