Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

20. Oktober 2016

Datenschutz
Entscheidung des EuGH zu IP-Adressen stärkt den Datenschutz

Foto: Blue Fountain Media - CC BY 2.0

Lange war strittig, ob so genannte IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterliegen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieser Rechtsunsicherheit nun ein Ende gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der EuGH in seinem Urteil gestern in der Sache Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland klargestellt hat, dass auch dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Sie unterliegen damit den europäischen Datenschutzregeln.

Gerold Reichenbach

Gerold Reichenbach

Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion erklärt dazu: „Wir begrüßen die Feststellung des EuGH, dass IP-Adressen, die allen Geräten zugewiesen werden, die an Netze angeschlossen sind, personenbezogenen Daten sein können und damit dem Datenschutzregeln unterliegen. Die Konsequenzen des Urteils müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden und haben auch Auswirkungen auf die Anwendung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung. Bei einer Novellierung des Telemediengesetzes dürfen die berechtigten Interessen nicht uferlos ausgeweitet werden. Eine Datenspeicherung der IP-Adressen kann nur für die vom Gericht definierten Zwecke, nämlich der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Dienste und für den dazu zwingend erforderlichen Zeitraum, ermöglicht werden. Denkbar wäre in Anlehnung an die entsprechende Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes eine Speicherung von höchstens sieben Tagen.

Der Landtagsabgeordnete für die Piraten Patrick Breyer hatte die Bundesrepublik verklagt, weil Webseiten des Bundes dynamische IP-Adressen von Besuchern speichern. Der EuGH hat nun in seinem Urteil entschieden, dass es nach EU-Recht erlaubt sein kann, dynamische IP-Adressen zu verarbeiten, etwa wenn dies im ‚berechtigten Interesse‘ der Datenverarbeiter liegt. Hierbei muss eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Betreibers und den Grundrechten des betroffenen Internetnutzers stattfinden. Ihre Speicherung soll beispielsweise helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrechtlich zu verfolgen.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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