Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

11. Mai 2016

Störerhaftung
Freies WLAN in Deutschland kommt

Foto: Nicolas Nova - CC BY 2.0

Die Koalition hat sich auf eine Änderung des Telemediengesetzes verständigt und macht damit den Weg für freies WLAN in Deutschland frei.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagt: „Die Koalition hat sich darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind und dass diese Haftungsprivilegierung beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.

Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessprovider umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtliche Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.

Darüber hinaus werden wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen beziehungsweise aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.“

Marc Jan Eumann, Vorsitzender der medien- und netzpolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes ergänzt: „Endlich ist es soweit: Der weiteren Verbreitung von freiem WLAN steht nichts mehr im Weg. Auch Deutschland ist dort angekommen, wo andere Staaten schon längst stehen.

Die medien- und netzpolitische Kommission begrüßt, dass sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag darauf geeinigt haben, das Telemediengesetz so zu ändern, dass freies WLAN möglich ist. Nun sind auch private oder nebengewerbliche Anbieter von freiem WLAN vor der Störerhaftung – für problematische und strafwürdige Inhalte in jeder Form haftbar gemacht zu werden – sicher. Sie haben Rechtssicherheit. Die Änderung des Telemediengesetzes stellt klar, dass Anbieter von freiem WLAN als Accessprovider angesehen werden, die bei der Haftung privilegiert sind und vor allem keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen.

Die Kommission freut sich über den Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion. Es war richtig, keine faulen Kompromisse eingegangen zu sein. Das Ergebnis spricht für sich.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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